Gerichtsentscheidung in Frankreich: Nenn Le Pen „Faschistin“

Auch, wenn es ihr nicht gefällt: Front-National-Chefin Marine Le Pen muss hinnehmen, dass man sie als „Faschistin“ bezeichnet.

Marine Le Pen

Die Gerichtsentscheidung passt Marine Le Pen gar nicht. Nun muss sie sich auch noch Faschistin schimpfen lassen. Foto: reuters

PARIS dpa | Marine Le Pen darf weiter als „Faschistin“ bezeichnet werden. Die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Front National scheiterte auch im Berufungsverfahren in Paris.

Der Ex-Chef der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, konnte sich damit vor Gericht behaupten. „Fühlen Sie sich frei, die Dinge beim Namen zu benennen“, kommentierte der EU-Parlamentarier die Entscheidung am Mittwoch.

2012 hatte Mélenchon während des Präsidentschaftswahlkampfes im Fernsehen gesagt: „Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?“

Le Pen fühlte sich damit beleidigt. Die 47-Jährige bemüht sich seit Übernahme der Parteiführung 2011 von ihrem inzwischen aus der Partei aufgeschlossenen Vater Jean-Marie Le Pen um ein gemäßigteres Erscheinungsbild der Rechtsextremen.

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