Wohnungen für Flüchtlinge: Warum die A.s im Heim bleiben müssen

Die für Hartz-IV-Empfänger geltenden Mietobergrenzen verhindern den Auszug von Flüchtlingen aus Heimen. Für die Plätze dort zahlen die Jobcenter derweil das Vier- bis Fünffache.

Eine Hoffnung, die die Flüchtlinge mit vielen anderen teilen. Foto: DPA

Dringend benötigte Plätze in Flüchtlingsunterkünften für neue Asylbewerber zu blockieren, indem es Menschen dort festhält, die eigentlich längst aus- und in eigene Wohnungen einziehen dürften, lassen sich Berliner Jobcenter viel Geld kosten.

Ein Beispiel: die syrische Flüchtlingsfamilie A., Mutter, Vater, zwei kleine Kinder, als asylberechtigt anerkannt. Die A.s leben in einem Flüchtlingsheim in Kreuzberg, zwei Zimmer, insgesamt 44 Quadratmeter, Gemeinschaftsküche, eigenes Bad. Der Kostensatz, den das für die Flüchtlingsunterbringung zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) mit dem privaten Heimbetreiber ausgehandelt hat, liegt bei 30,40 Euro pro Person und Tag. Verpflegung beinhaltet das nicht. Das Jobcenter, das nach deren Anerkennung die Unterbringungskosten für Flüchtlinge trägt, bezahlt also für die vierköpfige Familie monatlich sage und schreibe 3.648 Euro Miete – 121,60 Euro pro Tag. Das sind 43.776 Euro im Jahr.

3.648 Euro Miete im Monat

Dabei würden die A.s viel lieber ausziehen und in einer eigenen Wohnung wohnen. Doch die Bemühungen des 30-jährigen Familienvaters, eine Wohnung zu finden, scheitern regelmäßig an den festgelegten Mietobergrenzen des Jobcenters. Demnach darf die Wohnung für eine vierköpfige Familie monatlich maximal 749 Euro inklusive Betriebs- und Heizkosten betragen. Selbst wenn die Miete einer Wohnung nur einen Euro darüber liege, müsse er das Mietangebot ablehnen, habe sein Sachbearbeiter ihm gesagt, berichtet Herr A.

Mieteten A.s eine Wohnung für 760 Euro, wären von der derzeit im Flüchtlingsheim anfallenden Miete schon im ersten Monat 2.888 Euro eingespart. Diese Summe würde die über die zulässige Miethöhe hinausgehenden 11 Euro für insgesamt 262 Monate, also für fast 22 Jahre tragen.

A. ist Mediziner, bis seine Ausbildung in Deutschland anerkannt wird und er eigenes Geld verdient, braucht er noch etwa ein Jahr. Dann kann und muss er seine Miete selbst bezahlen.

Zahlte das Jobcenter für dieses Jahr die um 11 Euro höhere Miete, wäre das ein Gesamtbetrag von 132 Euro. Die Ersparnis im Verhältnis zu der jetzigen Miete betrüge allein im ersten Monat damit immerhin noch 2.756 Euro. Für das komplette Jahr sparte das Jobcenter gegenüber der Unterbringung im Heim 34.656 Euro.

Leider lassen das die Vorschriften aber nicht zu. Deshalb müssen die A.s im Heim bleiben.

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