In Frankreich ist ein altes Gesetz aufgetaucht, das den Frauen das Tragen von Hosen verbietet. Das Hosenverbot ist nicht nur verfassungswidrig – sondern auch immer noch gültig.von RUDOLF BALMER

Ob wohl die französische First Lady Carla Bruni-Sarkozy die Bewilligung hat, eine Hose zu tragen? Bild: dpa
PARIS taz | Zugegeben, das Gesetz ist alt. In der Amtssprache der Französischen Revolution ausgedrückt, datiert es vom "26. Brumaire an IX", wobei mit dem Nebelmonat der November gemeint und das neunte Jahr des neuen Kalenders der 1. Republik 1801 meint. So antiquiert wie das Datum ist der Inhalt: "Jedwede Frau, die sich wie ein Mann zu kleiden wünscht, ist gehalten, sich bei der Polizeipräfektur zu melden und eine Bewilligung zu beantragen, die nur aufgrund eines Zertifikats eines Beamten der Gesundheitsdienste ausgestellt werden kann."
Damals sollte verhindert werden, dass revolutionäre Amazonen als Männer verkleidet mit in den Krieg zogen. Nach Napoleons Schlachten und dem Untergang seines Kaiserreichs blieb das frauenfeindliche Hosen-Gesetz in Kraft. Im Archiv der Hauptstadt fand sich ein Dokument, mit dem der Präfekt von Paris der bekannten Malerin und Nonkonformistin Rosa Bonheur die alle sechs Monate zu erneuernde Erlaubnis erteilte, "sich als Mann zu verkleiden, um dergestalt bei Schauspielen, Bällen und in anderen öffentlichen Örtlichkeiten mit Publikum aufzutreten". Auch die Schriftstellerin George Sand musste einen solchen Antrag stellen, damit sie Hosen tragen durfte.
Das Gesetz blieb in Kraft und wurde sogar zwei Mal leicht revidiert, da 1892 und 1909 die Hosen ausnahmsweise für tolerierbar erklärt wurden, wenn die Frau mit einem "Bicyclette" fahren oder ein Pferd am Zügel führen musste… Wer darüber lächelt, dass der Gesetzgeber derartige Kleidervorschriften macht, sollte vielleicht überlegen, was man wohl in ein paar Dutzend Jahren vom Burka-Verbot denken wird, das in Frankreich in Planung und im Nachbarland Belgien bald Gesetz ist.
Und da nie jemand daran gedacht hatte, dieses "nebulöse" Gesetz des Jahres 9 endgültig außer Kraft zu setzen und zu streichen, ist es im Prinzip immer noch gültig! Damit ist Frankreich in schlechter Gesellschaft mit dem Sudan, wo den Frauen das Tragen von Hosen unter Androhung von vierzig Peitschenhieben verboten ist! Als aber ausgerechnet letzten 1. April 2010 eine Gruppe von Abgeordneten einen Antrag einreichte, um diesen alten Zopf zu kappen, der es eigentlich auch heute noch den französischen Frauen bei Strafe verbieten würde, Hosen zu tragen, glaubte einige in der Nationalversammlung an einen schlechten Aprilscherz.
Dabei ist es den Antragstellern sehr ernst. Das Hosenverbot ist nicht nur verfassungswidrig, da die Gleichberechtigung im Grundgesetz garantiert wird, sondern auch ein Paradebeispiel für die von der Geschichte überholten und überladenen Gesetzbücher.
Die Inflation an Gesetzen ist ein typisch französisches Phänomen, das schon der Renaissance-Philosoph Montaigne in seinen "Essays" kritisierte. Nach seiner Wahl versprach 2007 Präsident Nicolas Sarkozy, dem mit einem großen Frühlingsputz in den Gesetzessammlungen abzuhelfen. Dazu ließ er als Erstes ein Gesetz verabschieden. Und damit hat sichs.
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Leserkommentare
21.12.2010 00:37 | Christian Alexander Tietgen
Kein Gesetz sollte sich mit Kleidung beschäftigen. Weder mit Hosen noch mit Burkas.
02.10.2010 20:59 | devrim
"Damit hat sich´s?" Ist es jetzt also laut Gesetz verboten, künftig ein Verbot gegen das Tragen von Männerhosen zu verabsch ...
07.05.2010 15:46 | Max
"ist es im Prinzip immer noch gültig! Damit ist Frankreich in schlechter Gesellschaft mit dem Sudan, wo den Frauen das Trag ...