Berufsgewerkschaften klagen: Karlsruhe soll das Streikrecht retten

Gegen das Tarifeinheitsgesetz: Die Pilotenvereinigung Cockpit und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund erheben Verfassungsbeschwerde.

Demonstranten protestieren mit einem großen Transparent: "Wir brauchen keine Tarifeinheit, sondern erträgliche Arbeitsbedingungen."

Protest gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Berliner Hauptbahnhof Foto: dpa

BERLIN taz | Das Tarifeinheitsgesetz wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Unmittelbar nach seinem Inkrafttreten haben die Pilotenvereinigung Cockpit und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund ihre Klagen in Karlsruhe eingereicht. Sie sehen durch das Gesetz die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit und das Streikrecht in Gefahr. Weitere Gewerkschaften bereiten Verfassungsbeschwerden vor.

Mitte Mai mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen, hatte Bundespräsident Joachim Gauck das umstrittene Tarifeinheitsgesetz am Montag unterzeichnet. Am Freitag trat es in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, „die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern“.

Das soll erreicht werden durch den Ausschluss konkurrierender Tarifverträge. Konkret heißt das: Im Konfliktfall hat nur noch die mitgliederstärkere Gewerkschaft in einem Betrieb das Recht, einen eigenständigen Tarifvertrag abzuschließen. So sollen Tarifkollisionen verhindert werden.

Während Arbeitgeber und der große DGB das Gesetz begrüßen, laufen die kleineren Spartengewerkschaften Sturm: Sie sehen sich in ihrer Existenz gefährdet. Ihnen bliebe zwar noch das Recht, von der Arbeitgeberseite angehört zu werden und sich dem Abschluss der Konkurrenz inhaltsgleich anzuschließen. Aber streiken dürften sie wohl nicht mehr. Der Grund: Nach gängiger Rechtsprechung muss das mit einem Streik verfolgte Ziel sowohl tariflich regelbar als auch tarifrechtlich zulässig sein. Da eine Minderheitsgewerkschaft keinen eigenständigen Tarifvertrag mehr abschließen kann, dürften von ihr initiierte Arbeitsniederlegungen deshalb künftig von den Arbeitsgerichten als unverhältnismäßig untersagt werden.

Spartengewerkschaften kämpfen für ihr Streikrecht

„Das nun unterschriebene Gesetz stellt ein Grundrecht unter Mehrheitsvorbehalt“, sagte der Präsident der Vereinigung Cockpit, Ilja Schulz. Kleineren Gewerkschaften würde die Möglichkeit genommen, notfalls per Arbeitskampf die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. „Wir haben die vorbereitete Verfassungsbeschwerde – einschließlich Antrag auf eine einstweilige Anordnung – heute eingereicht“, teilte Schulz mit.

Der Marburger Bund begründet seine Verfassungsklage gegen das Gesetz damit, dass es im Kern einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit darstelle. „Die freie Wahl der Gewerkschaft, wie sie unser Grundgesetz garantiert, wird durch die Privilegierung der Großgewerkschaften zur Disposition gestellt“, sagte Rudolf Henke, der Vorsitzende des Marburger Bundes.

„Der Sache nach kommt im Tarifeinheitsgesetz der unausgesprochene Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, das notstandsfeste Grundrecht der Koalitionsfreiheit einer formlosen Verfassungsänderung zu unterziehen“, so Henke.

Lokführergewerkschaft und Verdi wollen auch klagen

Ebenfalls vor das Verfassungsgericht ziehen dürfte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer. Die GDL werde „alle Hebel gegen die Zwangstarifeinheit in Bewegung setzen und in Kürze in Karlsruhe klagen“, kündigte der stellvertretende Vorsitzende Norbert Quitter an. „Wenn nur noch die größere Gewerkschaft im Betrieb Tarifverträge schließen darf, dann ist die kleinere – und wenn sie noch so stark organisiert ist – zum kollektiven Betteln verdammt“, so Quitter. Das sei nicht hinnehmbar.

Die GDL ist allerdings vorerst selbst von dem Gesetz nicht betroffen, obwohl die Mehrzahl der Bahnbeschäftigten der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) angehört. Bei ihren gerade erfolgreich abgeschlossenen Schlichtungsverhandlungen hat sich die GDL jedoch von der Deutschen Bahn eine „Langfrist-Garantie“ als Tarifpartner bis 2020 geben lassen – unabhängig von gesetzlichen Neuerungen geltend.

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erwägt den Gang nach Karlsruhe. Sie würde „eine Klage vorbereiten und derzeit die juristischen Möglichkeiten prüfen“, hieß es auf Nachfrage aus der Berliner Zentrale. Verdi gehört zusammen mit der NGG und der GEW zur Minderheit im DGB, die das Tarifeinheitsgesetz ablehnt.

Baum: „verfassungswidriges Stückwerk“

Das Tarifeinheitsgesetz stammt aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Es handele sich um „ein sorgfältig erarbeitetes, breit diskutiertes und breit getragenes Gesetz“, sagte Nahles bei der Beschlussfassung im Bundestag im Mai. Es fuße „auf dem demokratischen Mehrheitsprinzip“.

Eine stattliche Zahl namhafter Arbeits- und Verfassungsrechtler haben dem Gesetz hingegen bescheinigt, es stelle einen unzulässigen Eingriff in die Rechte von Spartengewerkschaften dar und sei zudem voller handwerklicher Fehler. So bezeichnete der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum es als „verfassungswidriges Stückwerk“. Baum wird die Pilotenvereinigung in Karlsruhe vertreten. Der Marburger Bund schickt den Göttinger Rechtsprofessor Frank Schorkopf ins Rennen.

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