Transparentere Sponsoringaktivitäten: Einblick in Pharmakonzerne

Pharmafirmen, die dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) angehören, müssen ihre finanziellen Unterstützungen von Organisationen offenlegen.

Müssen ihre Sponsoringtätigkeiten offenlegen: Pharmakonzerne. Bild: ap

HAMBURG taz | Das Datum 31. März müssen sich Pharmafirmen seit diesem Jahr gut merken - vor allem, wenn sie dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) angehören. Denn das Bundeskartellamt hat im Oktober 2008 einen "FSA-Kodex Patientenorganisationen" als Wettbewerbsregel anerkannt.

Dieser verpflichtet die gegenwärtig 70 Mitgliedsfirmen, ihre Sponsoringaktivitäten transparenter zu machen: "Mindestens einmal jährlich", immer spätestens Ende März, müssen die FSA-Unternehmen nun eine Liste derjenigen Selbsthilfeorganisationen veröffentlichen, die sie "finanziell unterstützen" oder denen sie "erhebliche indirekte oder nichtfinanzielle Zuwendungen" - etwa Serviceleistungen beauftragter Agenturen - gewähren.

Klar ist, dass Geldbeträge genannt werden sollen; aber wie detailliert und wo genau die "Unterrichtung der Öffentlichkeit" gemäß Paragraf 14 zu erfolgen hat, steht nicht in dem Kodex, der diverse Spielräume für Interpretationen offenlässt.

Wer erwartet hatte, dass der FSA selbst für Durchblick sorgen und zum Stichtag eine Tabelle mit sämtlichen Unternehmen und Sponsorengeldern vorlegen würde, wartete vergeblich. Der FSA habe seine Mitglieder "nicht aufgefordert, den Verein zu informieren, ob und, wenn ja, welche Organisationen sie unterstützen", erläutert die Unterföhringer PR-Agentur wbpr, die im Auftrag des FSA Anfragen von Journalisten beantwortet. Der FSA gehe davon aus, dass die obligatorischen Listen "in der Regel" auf den Webseiten der Firmen veröffentlicht werden. Praktisch bedeutet dies, dass Interessierte mühsame Recherchearbeit auf sich nehmen müssen. Zunächst gilt es, auf der Homepage des FSA nachzuschauen, welche Pharmafirmen dem industriellen Selbstkontrollverein überhaupt angehören. Dort fündig geworden, kann man beginnen, die - durchaus unterschiedlich gestalteten - Internetauftritte der Unternehmen zu durchsuchen.

Oder man erspart sich diesen Aufwand und erkundigt sich gleich bei der jeweiligen Firmenpressestelle nach den Sponsoringlisten. Denn "zur Verfügung stellen" müssen die FSA-Firmen die Listen gemäß Kodex schon. Sonst verstoßen sie nämlich gegen denselben und müssen ein Prüfverfahren und Sanktionen befürchten - jedenfalls, wenn der FSA dies selbst mitbekommen oder darauf hingewiesen werden sollte.

Wie man Zahlungen und geldwerte Serviceleistungen für Patientenorganisationen wirklich nachvollziehbar und vergleichbar darstellen kann, hatte die Arzneimittelkommission der Bundesärztekammer voriges Jahr in einer kritischen Stellungnahme zum FSA-Kodex erklärt: "Besser ist eine allgemein zugängliche, öffentliche Registerpflicht - alles andere ist per se intransparent."

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