Warnung vor grünen Geldanlagen: Risikogeschäfte bei Windparks

Windpark-Firmen werben Anleger mit hohen Renditen und null Risiko - doch die Wahrheit sieht oft anders aus. Ein Totalverlust ist nicht ausgeschlossen.

Zwischen 2000 und 2006 war bundesweit der Windertrag vieler Windparks so schlecht, dass die Anlagen teilweise nur 80 Prozent des kalkulierten Stroms produzierten. Bild: ap

BERLIN taz | Rüdiger Gronau hat ein Versprechen: "Unser Produkt ist wie ein 'grünes Sparbuch', das Ihnen jährlich acht Prozent Zinsen bringt." Knapp 50 Zuhörer - darunter Rentner, ältere Ehepaare, Hausfrauen und Studenten - folgen in einem Dresdner Hotelsaal dem Vortrag des Vertriebsexperten der Firma Prokon. "Wer bei uns sein Geld anlegt, bekommt eine Mischung aus Sparbuch und Festgeldkonto", sagt Gronau, der mit seiner gebrochenen Nase und ergrautem Mittelscheitel an einen pensionierten Berufsboxer erinnert.

Bei Sekt und Orangensaft wollen die Interessenten mehr über das Prokon-Angebot erfahren. Mehr als 18.000 Kleinanleger haben laut Prokon dem Unternehmen seit 2003 über 300 Millionen Euro anvertraut. Im Gegenzug erhalten sie sogenannte Genussscheine. Das Geld soll in den Ausbau erneuerbarer Energien fließen, denn Prokon plant, errichtet und betreibt Windparks in Deutschland.

Seit 2006 zahlt der Windpark-Entwickler aus Itzehoe zuverlässig acht Prozent Zinsen. Das ist mehr, als es selbst die bankrotte isländische Kaupthing Bank zu besten Zeiten versprach. Eine vergleichbare Festgeldanlage bringt heute höchstens die Hälfte der Prokon-Zinsen ein. Bei den acht Prozent soll es aber nicht bleiben, sagt Gronau: "Wenn der Strompreis weiter steigt, können wir uns auch vorstellen, jährlich zehn Prozent Zinsen zu zahlen."

Windparks als Geldanlage: In Deutschland gibt es etwa 2.500 Windparkfonds, schätzt der Anlegerbeirat im Bundesverband Windenergie. Bis zu 250.000 Anleger haben dort rund 6,5 Milliarden Euro investiert. Einschließlich Bankdarlehen beträgt das gesamte Investitionsvolumen für die rund etwa 20.000 Windanlagen 26 bis 30 Milliarden Euro.

Genussschein: Geldanlageform mit oft hohem Renditeversprechen, bei der ein Investor "stiller Mitunternehmer" wird. Für sein Kapital erwirbt der Investor Ansprüche am Reingewinn eines Unternehmens. Gleichzeitig muss er im Fall eines geschäftlichen Misserfolges bis zum Totalverlust seiner Einlage haften. Bei Unternehmensentscheidungen haben Genussschein-Inhaber keine Mitsprache.

Windpark-Projektentwickler: Firmen oder Firmengruppen, die sich als Komplettanbieter für Windparks vermarkten. Von der Planung eines Windparks über dessen Finanzierung, Errichtung und den Betrieb kontrollieren diese Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette. Häufig beziehen diese Firmen Teile ihres Kapitals aus dem Verkauf von Genussscheinen und sind als GmbH & Co KG organisiert, deren maximale Haftung lediglich 25.000 Euro beträgt.

Eine "rundum sichere Sache"

Neben Gronau steht ein bulliger Mann mit ausgebeultem Jackett, Jeans und armlangem, grauen Zopf: Carsten Rodbertus ist Gründer und alleiniger Gesellschafter der Prokon-Gruppe. Der Endvierziger redet mit hamburgischem Einschlag und präsentiert sich als Querdenker und Vollblutunternehmer; ein Überzeugungstäter, den sein ökologisches Gewissen umtreibt, "spätestens seit Tschernobyl".

Immer wieder schimpft er auf Banken und Großkonzerne und philosophiert über seine Hilfsprojekte in Afrika. Im Werbefilm seiner Firma beschreibt Rodbertus barfüßig seinen ethischen Ansatz: "Aktivitäten im Bereich erneuerbare Energien sind aktive Friedenspolitik? Es geht um mehr als Geld - es geht darum, wie wir zukunftsfähig werden."

1995 gingen seine ersten zwei Windräder ans Netz, erzählt der Selfmademan. "Als ich die plante, galt ich noch als ,Spinner der Nation' ". Seither ist das Firmenreich des gelernten Buchhalters enorm gewachsen: Über 600 Millionen Euro hat Prokon nach eigener Aussage in 32 Windparks mit 234 Windrädern investiert.

Für Anleger sind die Genussscheine eine "rundum sichere Sache", heißt es in den Firmenbroschüren. Die Papiere werden als "Alternative zur Sparanlage, Ausbildungsversicherung" und Riestervorsorge angepriesen. Nur ein Wort taucht im Prokon-Kosmos sehr selten auf: Risiko.

Totales Verlustrisiko

"Prokon-Anleger glauben, in Windräder und biogene Kraftstoffe zu investieren", sagt Klaus Boe, ein Unternehmer aus dem Sauerland, der sich 2003 noch als Gesellschafter in einen Windkraftfonds von Prokon einkaufte. "Faktisch wird das Geld mit totalem Verlustrisiko auf Vertrauensbasis an die Prokon-Genussrechte-Firma verliehen, die es in einem kaum durchschaubaren Geflecht anderer Prokon-Firmen weiterverleiht."

Das "Geflecht" zog sich einst über 89 Prokon-Gesellschaften. Jetzt besteht die Gruppe aus 44 Firmen, die vor allem in den Bereichen Windparks und Biokraftstoffe tätig sind.

Boe erhebt schwere Vorwürfe gegen den Projektentwickler aus Itzehoe. "Die Prokon-Gruppe erwirtschaftet keinen echten Gewinn. Das Geld wird bei Prokon unkontrollierbar hin- und hergeschoben", sagt Boe und erinnert an den New Yorker Milliardenbetrüger Bernard Madoff. Er hält das Genussschein-Modell im Kern für betrügerisch: "Prokon betreibt ein Schneeballsystem, das in wenigen Jahren komplett crashen und zu einem der größten Skandale der deutschen Windbranche werden könnte."

Prokon weist die Kritik als falsch und rufschädigend zurück. "Wir dokumentieren in unseren Geschäftsberichten, wie wir diese Einnahmen erwirtschaften und dass wir auch genug Gelder verdienen, um die Zinsen auszuzahlen", sagte Sprecherin Bettina Ostwald der taz.

Die Verwendung der Genussrechtsgelder werde von einer unabhängigen Steuerberatungsgesellschaft kontrolliert. Dieses Kapital würde nur unter der Bedingung im Bereich erneuerbare Energien investiert, dass eine Mindestverzinsung von 6 Prozent sichergestellt sei.

Allerdings beobachten auch Fachleute aus der Windkraftbranche Prokons Aktivitäten skeptisch. Werner Daldorf, Vorsitzender des Anlegerbeirates im Bundesverband Windenergie (BWE), wundert sich, wie Prokon seit Jahren die hohen Zinszahlungen finanziert. "Die Wahrscheinlichkeit besteht, dass Prokon mit dem neu eingenommenen Geld den Altbeteiligten eine Dividende zahlt", sagt Daldorf.

Wie sicher ist Prokons "grünes Sparbuch" also wirklich?

Keine Mitwirkungsrechte

Per Definition ist der Genussschein eine Anlageform, mit der ein Investor unternehmerische Chancen und Risiken übernehmen kann, ohne selber eine Firma leiten zu müssen. Wer wagt, gewinnt - oder verliert. Verbindlich ist an Prokons Angebot lediglich, Anlegern eine Erfolgsbeteiligung zu gewähren - sofern sie erwirtschaftet wird. Im Fall einer Firmenpleite droht den Inhabern von Genussscheinen der Totalverlust.

Bei einer Insolvenz werden die Ansprüche der Genussschein-Inhaber erst bedient, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt wurden - sofern noch Geld übrig ist. "Den Genussrechtsinhabern stehen grundsätzlich keine gesellschaftlichen Mitwirkungsrechte zu", heißt es zudem im Kaufvertrag der Prokon-Genussscheine. Das bedeutet, dass die Besitzer von Genussscheinen kein Recht haben, bei der Verwendung ihres Geldes mitzureden oder diese zu kontrollieren.

Insbesondere seit der Finanzkrise kann sich der Windparkentwickler vor Genussscheinkäufern kaum retten. "2009 hat sich unser Umsatz mit 140 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt", sagt Carsten Rodbertus in dem Dresdner Hotelsaal. Das hat Prokon auch seiner intensiven Werbung zu verdanken. Mit vielen Anzeigen in Zeitschriften und Onlinemedien hat das Unternehmen ein Massenpublikum im Visier.

Täglich verschickt die Firmengruppe mit insgesamt 310 Mitarbeitern tausende Wurfsendungen von ihrem Firmensitz in der schleswig-holsteinischen Kreisstadt Itzehoe. In Norddeutschland zählt Prokon zu den größten Postkunden. Allein für seine Werbung gab Prokon 2009 6,4 Prozent des im vergangenen Jahr bei Kleinanlegern neu eingeworbenen Genussscheingeldes aus.

Prokon-Anleger Klaus Boe liegt seit Jahren im Streit mit Carsten Rodbertus. Anfangs lief noch alles gut. Das war Ende der 1990er-Jahre. Damals hatte Prokon damit begonnen, seine Windparks in Fonds zu bündeln und an Gesellschafter zu verkaufen. Als sogenannte Kommanditisten waren diese faktisch Eigentümer der Windparks, während Prokon als Dienstleister die Geschäftsführung übernahm. Etwa 4.600 Kommanditisten investierten damals rund 110 Millionen Euro in die Fonds, und Prokon garantierte ihnen dafür eine jährliche Mindestausschüttung von 6 Prozent.

Doch Jahr für Jahr blieben bei Prokon die realen Erträge der Windparks weit hinter den Prognosen der Verkaufsprospekte zurück. Wiederholt gerieten Prokons Windparkfonds in Geldnot. 2004 musste das Unternehmen einen Windpark "zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen" verkaufen. Anfang 2007 erklärte Prokon, dass es zugesicherte Ausschüttungsgarantien "aus eigener Liquidität" nicht erfüllen könne.

"Die Windparks haben ihre Prognosen meilenweit verfehlt", sagt Ron Lohmann, dessen Vater Prokon-Kommanditist war. Bis Ende 2007 hätten die Prokon-Windparks etwa 40 Millionen Euro weniger Einnahmen erzielt als von dem Unternehmen prognostiziert.

Drohkulisse und Enteignung

Carsten Rodbertus änderte das Geschäftsmodell. Schon 2003 begann das Unternehmen damit, die Finanzierung seiner Windparks auf stimmlose Genussscheine umzustellen. Die Mindesteinlage wurde auf 2.500 Euro gesenkt, zahlbar in Raten ab 100 Euro. Immer mehr Geld von Kleinanlegern strömte in die Firma. Schließlich drängte Rodbertus auch die Kommanditisten der Windparkfonds, ihre Beteiligungen aufzugeben.

Im Sommer 2007 forderte der Prokon-Chef die Altgesellschafter auf, ihre Anteile zu 90 Prozent in stimmlose Genussscheine umzutauschen oder zum Preis von 80 Prozent der Bareinlage an seine Firma zu verkaufen. Andernfalls, so Rodbertus, würden die Kommanditgesellschaften "liquidiert", schreibt der Prokon-Gründer den Kommanditisten in einem Brief vom 15. November 2007, der der taz vorliegt. "Bei einer Liquidation der Beteiligungsgesellschaft erhalten die verbliebenen Gesellschafter lediglich den Liquidationserlös", heißt es darin.

Die Drohkulisse wirkte: Die Mehrheit der Kommanditisten ging auf die "Vorzugsbedingungen" ein. "Das kam vielen wie eine Enteignung vor", erinnert sich Klaus Boe. Er und weitere Kommanditisten schlossen sich damals in der "Interessengemeinschaft Prokonanleger" (IG Prokon) zusammen, die sich nicht vom Prokon-Chef hinausdrängen lassen wollten.

Von finanziellen Engpässen seiner Windparks ist bei Prokon seitdem nicht mehr die Rede: Die Firmengruppe will im Jahr 2009 einen Gewinn vor Zinsen und Steuern von 31,4 Millionen Euro erwirtschaftet haben. Allerdings ist der Jahresabschluss bislang von keinem Wirtschaftsprüfer beglaubigt, da die Prokon-Genussrechtsfirma keiner Testatpflicht unterliegt. Gegenüber der taz bestätigt Prokon jedoch, dass seine Windanlagen aufgrund windschwacher Jahre bisher nur 85 Prozent der geplanten Durchschnittserträge erbracht haben.

Prokon bestreitet, dass dies deren Rentabilität in Frage stelle. Die Kalkulation beziehe sich auf die gesamte Laufzeit eines Windparks. Auch bei schwankenden Windverhältnissen ergebe sich langfristig "ein Durchschnitt von 100 Prozent", so Prokon. Die bisherigen Mindereinnahmen von 40 Millionen Euro gefährdeten die Gesamtkalkulation nicht.

Berechnungsfehler bei Windgutachten

Tatsächlich hat die langjährige Flaute bundesweit viele Windparks in Liquiditätsnot gebracht. Zwischen 2000 und 2006 war der Windertrag so schlecht, dass die Anlagen teilweise nur 80 Prozent des kalkulierten Stroms produzierten. Nach einer repräsentativen Auswertung des Anlegerbeirates im Bundesverband Windenergie laufen mittlerweile etwa 18 Prozent der deutschen Windparks so schlecht, dass diese nicht einmal ihre Tilgung erwirtschaften. Auch im Jahr 2009 war das Windangebot laut Prokon mies: Es lag "durchschnittlich bei nur 77 Prozent".

"Die Probleme der Windparks ähneln sich häufig", sagt Reinhard Ernst, Mitglied im Anlegerbeirat des BWE. "Projektfirmen entwickeln und verkaufen Windparks und versprechen den Anlegern mehr, als sie später liefern können." Für den Windparkexperten aus Diepholz hängt das mit Interessenkonflikten zusammen, die entstehen können, wenn die Projektierung und der Verkauf eines Windparks wie bei der Prokon-Gruppe in einer Hand liegen: "Die Motivation, redlich zu arbeiten, verringert sich dadurch."

Investoren würden oft durch überproportional hohe Vertriebskosten überhöhte Preise bezahlen. Und sie ließen sich von Windgutachten täuschen, die durch grobe Berechnungsfehler allzu optimistische Erträge in Aussicht stellten und für deren Erstellung es bis heute keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards gibt.

Schlechte Aussichten

Stattdessen wächst die Historie von Windparkentwicklern, die mit einer Mischung aus schöngerechneten Ertragsprognosen, massenhaftem Verkauf von Genussscheinen und krimineller Energie Anleger um Millionen geprellt haben.

So garantierte der Windparkentwickler European Energy Consult Holding (EECH) aus Hamburg für seine Windparkanleihen weit über dem Markt liegende Zinsen. Doch diese Zinsen bezahlte das Unternehmen mit dem Geld, das sie von neuen Anlegern einnahm.

2008 wurde die EECH ein Fall für den Staatsanwalt, als die Gruppe pleiteging und seine Gläubiger um rund 66 Millionen Euro schädigte. Obwohl zwei EECH-Vorstände vom Landgericht Hamburg wegen Kapitalanlagebetrugs verurteilt wurden, gingen die Anleger bislang leer aus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Gerichtsverfahren um Schadenersatz dauern an.

Mit der Wahrheit haben es auch führende Mitarbeiter der Koblenzer Provento AG nicht so genau genommen. Nach Auffassung des Karlsruher Landgerichts hat das Unternehmen viele Fakten in den Prospekten ihrer 26 Windparks vorsätzlich falsch angegeben, als sie rund 175 Millionen Euro in den Bau von rund 100 Anlagen investierte. Anleger sollen dabei um insgesamt 18,4 Millionen Euro betrogen worden sein. Im Juli 2009 verurteilte das Gericht einen Provento-Topmanager zu fünf Jahren Haft wegen Kapitalanlagebetrugs und Steuerhinterziehung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Plambeck Gruppe, einst ein Vorzeigeunternehmen der Erneuerbare-Energie-Branche, wurde ebenfalls verurteilt. Die Gruppe hatte Ausschüttungen eines Windparks nicht aus den laufenden Erträgen, sondern teilweise durch einen Kredit finanziert.

Die kritischen Anleger von der IG Prokon gehen mittlerweile davon aus, dass einige Prokon-Firmen so viele Verluste einfahren, dass sie nur durch Genussschein-Gelder über Wasser gehalten werden. "Prokon erhält so insolvenzgefährdete Firmen am Leben", sagt Klaus Boe.

Haftung für defizitäre Pflanzenöltechnik

Besonders schlecht liefen Prokons Geschäfte mit pflanzlichen Kraftstoffen. So war die Prokon Pflanzenöltechnik Nord GmbH (PTN) laut Jahresabschluss 2006 mit 6.683.500,90 Euro bei der Mutterfirma Prokon Energiesysteme GmbH verschuldet. Diese stundete der PTN de Fakto ihre Forderungen durch einen sogenannten Rangrücktritt, der in Punkt drei der Erläuterungen des Abschlusses erklärt wird. Ein "Rangrücktritt" wird in der Regel gemacht, wenn eine verschuldete Firma durch die Rückzahlung einer Forderung Insolvenz anmelden müsste.

Die Prokon Energiesysteme GmbH haftete für diese Verbindlichkeiten mit dem Genussrechtskapital ihrer Anleger, die glauben, ihr Geld sei gewinnbringend in Windräder investiert. Mittlerweile hat Prokon die verlustbringenden Geschäfte seiner diversen Pflanzenölfirmen in der "Prokon Biogene Kraftstoffe GmbH" fusioniert. Zum 31. 12. 2008 betrugen deren Verbindlichkeiten 11.253.963,53 Euro - Geld, für das im Fall der Insolvenz auch die Einlagen der Genussrechtsinhaber zur Tilgung herangezogen werden.

Auf taz-Nachfrage bestätigt Prokon, dass der Geschäftsbereich mit pflanzlichen Kraftstoffen defizitär arbeite und derzeit mit Genussscheingeldern in Form von Darlehen gestützt werde. Im Moment sind laut Prokon 7,5 Prozent der Genussrechtsgelder in diesem Bereich investiert. Bei einem Genussscheinkapital von 305 Millionen Euro wären das knapp 23 Millionen Euro. Prokon betrachtet das als Zukunftsinvestition, an der man "trotz der Schwierigkeiten" festhalte, teilte das Unternehmen der taz mit. Die Anleger in Dresden erfahren davon allerdings nichts.

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