Dem französischen Star des FC Bayern drohen wegen Beischlafs mit einer minderjährigen marokkanischen Prostituierten bis zu drei Jahre Haft und 45.000 Euro Geldstrafevon Rudolf Balmer

Da hilft auch kein Kopfkratzen mehr. Bild: ap
PARIS taz | Trainer Raymond Domenech hat eine solche Affäre „so sehr gefehlt wie eine Kugel in den Kopf“: So kommentiert die britische "Times" mit unverhüllter Schadenfreude den Callgirl-Skandal um die französische Fußballnationalelf. Tatsächlich erschüttert die Sexaffäre in Frankreich selbst den bereits leidlich angeschlagenen Ruf der „Bleus“, die sich nur mit größter Mühe für den Weltcup in Südafrika qualifiziert haben.
Die Nation hätte gehofft, dass ihre Fußballhelden andere Schlagzeilen machen als diese. Alle kennen mittlerweile die Namen der Spieler, die einen Nachtklub mit Prostituierten in Paris frequentierten, gegen den wegen organisierter Zuhälterei ermittelt wird. Die gewährte Anonymität für die bisher nur als Zeugen angehörten Sportler hielt nicht lange.
Als Erster wurde Franck Ribéry vom FC Bayern München erwähnt, dann Sidney Govou und nun auch Karim Benzema. Von einem Vierten ist die Rede. Nun sagte zwar ein Polizeibeamter zu Ribérys Anwältin Sophie Bottai, diese Fußballstars hätten „das Recht wie jedermann, zu den Nutten zu gehen“. Doch in diesem Fall gebe es gleich zwei Probleme: erstens eine Ermittlung wegen eines Zuhälterrings und zweitens eine Beziehung zu einer minderjährigen Prostituierten. In beiden Belangen versteht die französische Justiz keine Nachsicht. Das Alter eines Callgirls könnte nun vor allem Ribéry zum Verhängnis werden. Das marokkanische Mädchen, deren Dienste er gegenüber der Polizei gestanden haben soll, war erst 17 Jahre alt. Wie nicht anders zu erwarten war, beteuerte der als Zeuge einvernommene Ribéry, er habe nicht gewusst oder wissen können, dass diese Prostituierte minderjährig war.
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Für den verheirateten Ribéry, der in Frankreich von vielen Jugendlichen auch wegen seiner Konversion zum Islam als Vorbild betrachtet wurde, ist die Sittengeschichte zumindest sehr peinlich. Vergeblich versucht seine Anwältin den Imageschaden noch zu begrenzen, indem sie geltend macht: “Diese Affäre betrifft ihn nicht, und im schlimmsten Fall geht es da um eine private Angelegenheit.“ Die letzte Linie der Verteidigung besteht darin zu sagen, dass es für Ribéry unmöglich gewesen sei, die fragliche junge Marokkanerin für eine Minderjährige zu halten. Falls ihm das der Untersuchungsrichter nicht abkauft, droht ihm eine Strafverfolgung. Und bei einem Prozess und im Falle eines Schuldspruchs riskiert ein Kunde einer minderjährigen Prostituierten bis zu drei Jahre Haft und 45.000 Euro Geldbusse.
Schlimmer aber ist die öffentliche Schande einer Vorverurteilung in den Medien. Das musste 2004 schon der Kommunikationsberater des damaligen Premierministers Jean-Pierre Raffarin erfahren, der inflagranti mit einer 17-jährigen Rumänin erwischt worden war. Er wurde zu 2.500 Euro Geldstrafe verurteilt, verlor seinen Job und seinen Ruf.
Prostitution ist in Frankreich nicht verboten, doch jede, selbst „indirekte“ Form von Anmacherei oder Kundenfang durch SexworkerInnen steht unter Strafe. Alle Formen von Bordellen, die einst berühmt-berüchtigten „Maisons closes“, gelten als organisierte Zuhälterei. Immer wieder haben die betroffenen Prostituierten selber dagegen protestiert, dass so die Prostitution in den Untergrund und ins Milieu abgedrängt wird Dort ist jede Kontrolle und auch ein Schutz von Minderjährigen sehr schwierig.
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Leserkommentare
21.04.2010 08:02 | Markus
Sollte Ribery seine Frau betrogen haben (mit einer Prostituierten), dann befindet er sich wahrlich beim FC Bayern (besser: ...
20.04.2010 23:46 | Mac-Lennox
@adam ...
20.04.2010 17:42 | adam
Ja ich mag die taz so gerne, ich hör nicht auf sie drauf hinzuweisen: ...