Streit um Verschleierung am Arbeitsplatz: Mit der Burka ins Bürgerbüro

Die Stadt Frankfurt am Main verbietet einer Frau, mit Burka zu arbeiten. Die nimmt sich einen Anwalt. Hessen will das Burka-Tragen im Büro nun per Erlass verbieten.

Voll verschleiert soll eine Mitarbeiterin der Stadt Frankfurt nicht zur Arbeit erscheinen. Bild: dpa

FRANKFURT/MAIN taz | Mit der Burka zum Dienst ins Bürgerbüro? Eine deutsche Staatsbürgerin muslimischen Glaubens mit Wurzeln in Marokko, die seit rund zehn Jahren bei der Frankfurter Stadtverwaltung arbeitet, hatte genau das ihrem Arbeitgeber für den Dienstantritt nach einer Elternzeit angekündigt.

Doch nachdem die Stadt der 39-jährigen Mutter von vier Kindern umgehend untersagte, voll verschleiert zu arbeiten, verzichtete die Angestellte am Dienstag darauf, im Bürgerbüro Mitte in der Innenstadt zum Dienst zu erscheinen. Auch am Mittwoch blieb die Frau, die sich bislang "aus religiösen Gründen" mit dem Tragen eines Kopftuchs beschied, daheim.

Weil die Stadt weiter Hartbleiben signalisierte - auch die grüne Dezernentin für multikulturelle Angelegenheiten, Nargess Eskandari-Grünberg, ist "strikt" gegen die Burka im öffentlichen Dienst -, wollte die Muslimin zunächst offenbar den Job quittieren. Sie verlangte am Dienstag die Auflösung ihres Arbeitsvertrags und eine Abfindung von rund 18.000 Euro.

Die Stadt will darauf nicht eingehen. Die Frau könne kündigen oder weiterarbeiten, "allerdings nur ohne Burka", hieß es aus dem Büro der Oberbürgermeisterin. Solange sie nicht zur Arbeit komme, ruhe ihr Gehalt.

Die Betroffene nahm sich einen Anwalt, der ihr "Recht auf freie Religionsausübung" verteidigen soll. Dazu sagte der Vorsitzende der Kommunalen Ausländervertretung, Enis Gülegen, dass "das Tragen der Burka in keiner Weise religiös begründet" werden könne, sondern ein Relikt aus patriarchalischen Gesellschaften sei, "die Frauen auf ein Besitzverhältnis reduzierten". Um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, kündigte Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) einen Erlass an, der Beamtinnen und im öffentlichen Dienst Beschäftigten das Tragen der Burka während der Dienstzeit verbietet. Dieser Personenkreis sei "zur politischen und religiösen Neutralität verpflichtet".

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