Mobbingvorwürfe bei Stiftung Organspende: Einschüchtern, selbstbedienen

In einem Brief kritisieren Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organspende ihre Chefs. Viele Mitarbeiter würden eingeschüchtert und in ständiger Angst leben.

Lieber ineffizient verwalten als Spenderquote erhöhen, so der Vorwurf in dem Brief. Bild: dpa

BERLIN taz | Schwere Vorwürfe gegen den Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO): In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sowie die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag bescheinigen DSO-Mitarbeiter ihren Chefs einen "Führungsstil nach Gutsherrenart".

Bei kritischen Äußerungen würden "Abmahnungen oder fristlose Kündigungen ausgesprochen", heißt es in dem Schreiben, das den Gesundheitspolitikern aller Fraktionen per E-Mail am 7. Oktober zuging und das der taz vorliegt.

"Ein Großteil der Mitarbeiter lebt in ständiger Angst", schreiben die Autoren. Viele würden "regelmäßig vom Vorstand eingeschüchtert", derweil "durch Vetternwirtschaft und Selbstbedienungsmentalität" seitens des Vorstands "Krankenkassengelder missbraucht" würden. Dies alles habe Auswirkungen auf die Spenderzahlen in Deutschland, die mit 16 Organspenden pro eine Million Einwohner weit unter dem europäischen Mittel rangieren.

Anstatt sich um die ureigene Aufgabe zu kümmern - die Spenderquote zu erhöhen und hierzu den Kontakt zu den Krankenhäusern zu pflegen -, kümmere sich der Vorstand bevorzugt um ein ebenso ineffizientes wie millionenschweres hausinternes Koordinationsprojekt.

Die Vorwürfe sind brisant. Denn die geplante Reform des Transplantationsgesetzes stellt das Monopol der DSO als einziger Organspende-Koordinierungsstelle in Frage. Weder die DSO-Zentrale in Frankfurt noch die Vorstände Günter Kirste und Thomas Beck waren bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die DSO ist bundesweit verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Organspende. Ihre Finanzierung erfolgt durch ein Budget, das die DSO mit den gesetzlichen Krankenkassen aushandelt. Dieses richtet sich nach der zu erwartenden Anzahl der transplantierten Organe. Den beteiligten Krankenhäusern vergütet die DSO den entstehenden Aufwand in Form von Pauschalen.

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