Beraterhonorare an Kanzlei: Steinbrück ringt mit Vergangenheit

Das Bundesfinanzministerium hat unter dem jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück hohe Beraterhonorare an eine Anwaltskanzlei gezahlt – die wiederum Steinbrück bezahlte.

Peer Steinbrück: Ein gefragter Redner. Bild: dapd

BERLIN afp | Das Bundesfinanzministerium hat laut einem Zeitungsbericht zwischen dem 22. November 2005 und dem 27. Oktober 2009 mehr als 1,8 Millionen Euro an die Anwaltskanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“ gezahlt, die unter dem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) an mehreren Gesetzen mitgearbeitet hatte.

Das Beraterhonorar habe sich auf genau 1.831397,38 Euro belaufen, berichtete die Bild-Zeitung. Die Wirtschaftskanzlei, die vor allem für große Unternehmen und Banken tätig ist, hatte damals unter anderem an dem Gesetz zur Bankenrettung mitgewirkt.

„Freshfields Bruckhaus Deringer“ war im Oktober in die Schlagzeilen gekommen, als bekannt geworden war, dass Steinbrück im September 2011 für einen Vortrag bei der Kanzlei 15.000 Euro Honorar erhalten hatte. Dies war von einigen Politikern kritisiert worden.

Der Springer-Verlag, dem auch Bild gehört, hatte das Bundesfinanzministerium in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich auf die Nennung der Honorar-Summe für die Kanzlei verklagt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.