Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz: Offenes Bespitzeln wird legitimiert

Die Gewerkschaften kritisieren das neue Gesetz zur Überwachung am Arbeitsplatz. Auch die Piraten bemängeln die Einschränkung der Persönlichkeitsrechte.

Erwischt beim Arbeiten. Bild: dpa

BERLIN taz | Nach langen Debatten will die schwarz-gelbe Koalition den Datenschutz am Arbeitsplatz neu regeln. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett vor zwei Jahren beschloss, wurde jetzt noch einmal überarbeitet. Trotzdem hagelt es Kritik, unter anderem vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. „Die Änderungen bringen Verbesserungen, überwiegend aber Verschlechterungen“, sagt er.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Regierung auf die Überwachungsskandale bei Unternehmen wie Aldi, Lidl, Bahn und Telekom. Die Bespitzelung von ArbeitnehmerInnen werde mit den Koalitionsplänen aber nicht verhindert, sondern lediglich legalisiert, kritisierte IG-Metall-Justiziar Thomas Klebe.

Heimliche Videoüberwachung soll zwar verboten werden. Doch Beschäftigte dürfen weiterhin gefilmt werden, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt. Kameras, die beispielsweise vor Straftaten schützen, dürfen nach wie vor aufzeichnen, wenn es kein „milderes Mittel“ gibt. Leistungs- und Verhaltenskontrollen hingegen rechtfertigen keinen Einsatz von Videokameras.

Schaar lobte das Verbot von heimlicher Überwachung, befürchtet aber im Zuge dessen eine „deutliche Erweiterung der offenen Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis“. Zudem kritisierte er, dass die Regeln zur Datenerhebung im Bewerbungsverfahren nicht eingegrenzt, sondern sogar gelockert wurden.

So dürfen sich laut neuem Entwurf Personalchefs etwa auf Facebook alles ansehen, was allgemein verfügbar ist. Außerdem blieben die neuen Regeln hinter der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Datenschutz-Grundverordnung zurück. Es sei nicht akzeptabel, so Schaar, dass ein Arbeitgeber nicht allgemein zugängliche Daten bei Dritten erheben dürfe.

Piraten kritisieren mögliche Diskriminierung

Laut der Piratenpartei seien die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten stark eingeschränkt: Fragen zu laufenden Verfahren in Bewerbungsgesprächen, zu Bluttests oder ärztlichen Untersuchungen seien in Bewerbungsgesprächen erlaubt.

Katharina Nocun, Landtagskandidatin der Piraten in Niedersachsen, sagt: „Das neue Gesetz verstößt nicht nur gegen die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, sondern öffnet Diskriminierung Tür und Tor“, kritisiert sie. „Das Arbeitnehmerüberwachungsgesetz gehört daher auf direktem Weg in den Schredder.“

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