Strengere Bankenregulierung: Fail-Bankern drohen Haftstrafen

Das Kabinett beschließt ein Gesetz zur Bankenregulierung. Bei Missmanagement drohen Haftstrafen, das Investment- soll vom Kundengeschäft getrennt werden.

Die Jahre der Anarchie sind endlich vorbei! Bankenskyline in Frankfurt/Main Bild: dpa

BERLIN dpa | Bankern drohen bei unsauberen Geschäften künftig empfindliche Strafen. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, wie die Nachrichtenagentur dpa aus Regierungskreisen erfuhr.

Demnach sollen Top-Manager von Banken und Versicherungen in Zukunft strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ihr Unternehmen durch Pflichtverletzungen im Risikomanagement in eine Schieflage bringen. In diesen Fällen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Größere Finanzinstitute müssen sich außerdem auf eine Abtrennung des risikoreichen Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft einstellen. Das Kundengeschäft soll abgeschirmt werden, wenn die riskanten Geschäfte einen bestimmten Umfang erreicht haben. Ein weiterer Punkt in dem Gesetzespaket: Banken, deren Zusammenbruch das gesamte Finanzsystem gefährden könnte, sollen für den Krisenfall eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne („Banken-Testamente“) aufstellen.

Die Punkte im Einzelnen:

Strafen: Topmanagern bei Banken und Versicherungen drohen künftig empfindliche Strafen, wenn sie gegen Sorgfaltspflichten bei Risikogeschäften verstoßen und ihr Unternehmen durch fragwürdiges Vorgehen in eine Schieflage bringen. Im Zweifel kann es Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geben. Bislang mussten sie kaum strafrechtliche Konsequenzen fürchten: Seit dem Ausbruch der Finanzkrise wurde in Deutschland so gut wie kein Top-Banker wegen solcher Verfehlungen vor einem Gericht verurteilt.

Trennung: Banken sollen riskante Handelsgeschäfte vom normalen Einlagen- und Kreditgeschäft abspalten. Ab einer bestimmten Größe müssen Großbanken bestimmte spekulative Teile des Eigenhandels und Geschäfte mit Hedgefonds in eigenständige Handelsgesellschaften auslagern. Als Schwellenwert gilt: Die Vermögenswerte müssen mehr als 20 Prozent der gesamten Bilanzsumme ausmachen oder größer als 100 Milliarden Euro sein. Nach ersten vorsichtigen Schätzungen von Experten könnten bis zu ein Dutzend Banken betroffen sein.

Testament: Außerdem sollen systemrelevante Institute künftig für den Krisenfall vorsorgen. Banken, deren Zusammenbruch das ganze Finanzsystem gefährden könnte, sollen eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne vorlegen. Von den größten der Branche hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin solche Krisenpläne bereits eingefordert. Gesetzlich geregelt ist dies bislang aber nicht.

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