NSU-Prozess in München: Presseplatz wird nachverlost

Es gibt neue Pannen bei der Medienplatzvergabe beim NSU-Prozess. Auch der große Platztausch hat bereits begonnen. Ein Staatsrechtler äußert heftige Kritik.

Welches Medium bin ich? Und wenn ja, wie viele? Bild: dpa

MÜNCHEN / BERLIN / KÖLN dpa | Auch das neue Akkreditierungsverfahren für den NSU-Prozess wird von Pannen und Problemen überschattet. Das Oberlandesgericht München räumte Fehler bei der Auslosung der Plätze ein. Ein Platz soll deshalb nachverlost werden. „Der Prozessbeginn am Montag ist dadurch nicht gefährdet“, betonte OLG-Sprecherin Andrea Titz. Die umstrittene Platzvergabe beschäftigt zudem ein weiteres Mal das Bundesverfassungsgericht.

Das OLG hatte die 50 Medienplätze am Montag verlost (pdf), nachdem das Verfassungsgericht die ursprüngliche Vergabe nach zeitlicher Reihenfolge der Anfragen beanstandet hatte. Ein Notar nahm die Ziehung vor. Das OLG räumte am Dienstag Pannen bei der Auslosung ein. „Wir haben das nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Und diese beiden Fehler, die aufgetreten sind, sind bedauerlich“, sagte OLG-Sprecherin Andrea Titz dem Bayerischen Fernsehen.

Nach einem Bericht der ARD-Tagesschau landete bei der Verlosung die Bewerbung des MDR-Hörfunks versehentlich im Korb für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Außerdem sei in diesem Topf auch das Los eines freien WDR-Mitarbeiters gewesen, der zunächst nicht mitbekommen hatte, dass sich die ARD als Pool bewirbt. Doch seine Bewerbung sei trotzdem im Loskorb geblieben – und wurde auch gezogen. Der WDR-Mitarbeiter will nun auf seinen Platz verzichten.

„Da die Unterlagen und die Loskörbe noch unverändert gesichert aufbewahrt sind, kann die Verlosung dieses einen Sitzplatzes noch diese Woche durch den Notar Prof. Dr. (Dieter) Mayer durchgeführt werden“, erklärte Titz. Es gehe um eine Platz für deutschsprachige Medien mit Sitz im Inland.

-Gruppe und verzichten vorerst auf Klagen

Am Dienstag ging in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde des freien Journalisten Martin Lejeune ein, wie das Gericht bestätigte. Er hatte seine Reservierung aus dem ersten Akkreditierungsverfahren bei der Neuverlosung der Plätze am Montag verloren. Die Welt-Gruppe und die Zeit wollen vorerst auf eine Klage verzichten, um den Prozessbeginn am 6. Mai nicht zu gefährden.

Lejeune rügt unter anderem, dass „den im vorigen Vergabeverfahren erfolgreichen Journalisten der Platz nicht einfach wieder weggenommen werden“ dürfe. Außerdem seien freie Journalisten nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Verfassungsgericht hatte jedoch ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, dass das Oberlandesgericht die Presseplätze komplett neu vergibt. Im ersten Anlauf waren keine türkischen Medien zum Zug gekommen, obwohl acht von zehn Mordopfern des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) aus der Türkei stammten.

Zeit und Welt hatten – wie auch der Berliner Tagesspiegel und die tageszeitung (taz) – rechtliche Schritte erwogen. Alle waren beim Losen leer ausgegangen. Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo sagte aber dem Radiosender Bayern 2, jede Klage würde den Prozessbeginn weiter verzögern. „Wir werden darauf verzichten (...) weil es ein viel höheres Gut gibt als unsere eigene Zufriedenheit, nämlich, dass die Angehörigen der Mordopfer endlich ihrem Verfahren beiwohnen können.“

Erneute Prozessverschiebung befürchtet

Der Chefredakteur der Welt-Gruppe, Jan-Eric Peters, teilte mit, eine spätere Klage sei „wegen des Präzedenz-Charakters“ keineswegs ausgeschlossen. „Das Auswahlverfahren des Münchner Gerichts hat gravierende Mängel mit absurden Folgen offenbart, die uns bei einer Klage gute Chancen eröffnen.“ Die Tagesspiegel-Chefredakteure Stephan-Andreas Casdorff und Lorenz Maroldt erklärten, dass sie eine Klage erwägen. Das Losverfahren sei unnötig, sein Ergebnis lächerlich.

Einige der Redaktionen ohne feste Reservierung können unter Umständen trotzdem aus dem Gerichtssaal berichten, denn Tauschen ist diesmal erlaubt. Die dpa-Gruppe etwa stellt einen der ihr zugelosten Plätze den Nachrichtenagenturen Agence France-Presse (AFP) und Thomson Reuters für eine gemeinsame Poolberichterstattung zur Verfügung. Die Online-Redaktion der Frauenzeitschrift Brigitte will ihren Platz verlagsintern mit dem Magazin Stern teilen. Die Zeitungsgruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung tritt ihren Platz an die Nachrichtenagentur AP ab.

Die Rechtsanwältin Angelika Lex – sie vertritt die Witwe eines NSU-Mordopfers als Nebenklägerin – befürchtet nun eine erneute Prozessverschiebung.

Harte Kritik von Papier

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat unterdessen das Oberlandesgericht München wegen der Vergabe der Presseplätze im NSU-Prozess kritisiert. Das nun angewandte Losverfahren sei zwar juristisch unanfechtbar, sagte er der Zeitung Die Welt. Es könne aber „gleichwohl nicht befriedigen“. Papier sprach von „Merkwürdigkeiten“, die in der Natur des Losens lägen.

Der Berliner Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, der beim NSU-Prozess in München zwei Opferfamilien vertritt, äußerte ebenfalls Unverständnis über das jüngste Akkreditierungsverfahren. „Das Ergebnis ist absolut unbefriedigend“, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. „Man sollte meinen, dass ein Gericht im 21. Jahrhundert, insbesondere bei einem Prozess wie diesem, über ein Minimum an Medienkompetenz verfügt.“

Der Staatsrechtslehrer Papier plädierte dafür, die Möglichkeit einer Videoübertragung zu nutzen. „Ich persönlich hätte die Pressebank deshalb von vornherein dergestalt erweitert, dass ich eine Videoübertragung in einen Nachbarraum für die akkreditierten Journalisten eröffnet hätte“, sagte Papier.

Für ein so außergewöhnliches Verfahren seien die gesetzlichen Vorschriften über das Verbot von Fernseh- und Tonaufnahmen aus der Hauptverhandlung nach Sinn und Zweck zu interpretieren. „Und dabei hätte man nach meiner Auffassung zu dem Ergebnis kommen können, dass eine solche begrenzte Übertragung innerhalb des Gerichts ohne Aufzeichnungsmöglichkeit möglich ist.“

Die Chancen, eine Videoübertragung in Karlsruhe einzuklagen, schätzt Papier allerdings als gering ein. „Nach meiner Auffassung ist eine solche Übertragung kein zwingendes rechtliches Gebot. Sie wäre aber eine Frage der pragmatischen Klugheit.“

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