Aufenthaltsrecht: Bleiberecht abgelehnt

Ahmed Siala, Ehemann von Gazale Salame, ist mit seiner Klage für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht vor dem Verwaltungsgericht in Hannover gescheitert.

Ahmed Siala wird wohl bei seiner Frau Gazale Salame (hinten Mitte) und seinen Kindern bleiben dürfen. Bild: dpa

HANNOVER taz | Ahmed Siala, der Ehemann von Gazale Salame, muss weiter um seinen Aufenthaltsstatus bangen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies gestern eine Klage des 34-Jährigen gegen den Landkreis Hildesheim ab. Siala hatte mit seiner Klage erreichen wollen, dass ihm die Behörde rückwirkend eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erteilt.

Siala wurde in Beirut geboren. 1985 floh er aus den Wirren des libanesischen Bürgerkriegs mit seiner Familie in die Bundesrepublik. 1990 erhielt er vom Landkreis Hildesheim dann eine Aufenthaltserlaubnis – die Eltern hatten sich zuvor gegenüber den Behörden als staatenlose Kurden bezeichnet. Doch 2001 widerrief der Kreis die Aufenthaltserlaubnis. Mit der Begründung, ein türkischer Familienregisterauszug habe ergeben, dass Sialas Vater und sein Großvater Türken seien. Von dieser Annahme leitete die Behörde ab, dass auch Siala die türkische Staatsangehörigkeit habe. Siala könne einen türkischen Pass beantragen, ein Aufenthaltsrecht als staatenloser Kurde stehe ihm nicht zu, urteilte das Gericht.

Siala klagte gegen den Ablehnungsbescheid und zog bis vor das Bundesverwaltungsgericht. 2010 beantragte er ein Bleiberecht über die niedersächsische Härtefall-Kommission und nahm deshalb alle Rechtsmittel zurück – der Antrag scheiterte jedoch knapp. Mit seiner neuerlichen Klage wollte Siala erreichen, dass sein Verfahren wieder aufgenommen wird. Ein DNA-Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover habe ergeben, dass der türkische Familienregisterauszug falsch sei.

Ahmed Siala bekommt 1990 als staatenloser Flüchtling das Bleiberecht in Deutschland. 2001 wird seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert, da sein Vater in einem türkischen Register aus 1975 erwähnt sein soll. 2006 hebt das Verwaltungsgericht die Abschiebeentscheidung gegen Siala auf, die nächste Instanz bestätigt 2006 den Entzug des Aufenthaltsrechts, diese Entscheidung hebt das Bundesverwaltungsgericht 2009 wieder auf. Die Härtefallkommission lehnt seinen Fall 2011 trotz einer Mehrheit der Stimmen ab, es sind nicht genügend Mitglieder bei der Abstimmung.

Nach Ansicht des Verwaltungsgericht lagen aber keine Gründe vor, das abgeschlossene Verwaltungsverfahren wieder aufzugreifen. Es wertete die ursprüngliche Entscheidung des Landkreises Hildesheim, Sialas Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern, als „bestandskräftig“. Und solch bestandskräftige Bescheide seien aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlich nicht mehr anfechtbar, urteilte die Kammer.

Die Frage, ob mit dem DNA-Gutachten ein neues Beweismittel vorliege, das für den Kläger im Jahr 2001 eine günstigere Entscheidung bedeutet hätte, habe das Gericht verneint, sagte eine Gerichtssprecherin. Aus dem Gutachten folge nicht, dass der Vater des Klägers kein türkischer Staatsangehöriger sei. Es beweise nur, dass der Vater des Klägers und eine andere Person keine Vollgeschwister seien. Im Übrigen gebe es eine „Vielzahl von Indizien“, die dafür sprächen, dass der Inhalt des Registerauszugs richtig sei.

Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Der Kläger könne aber beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Mit einer Abschiebung müsse Siala nach all den Jahren in Deutschland dennoch nicht rechnen, erklärte eine Landkreis-Vertreterin vor Gericht.

Siala und Gazale Salame sind nach islamischem Recht verheiratet. Salame war 2005 zusammen mit der jüngsten Tochter in die Türkei abgeschoben worden, während Siala den beiden älteren Töchtern einen Turnbeutel in die Schule brachte. 2013 kehrte Salame mit ihren Kindern nach Niedersachsen zurück.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.