Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts: Stopp der A 14 weckt Hoffnungen

Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Nordverlängerung der „Kanzlerautobahn“ für rechtswidrig. So mancher hofft auf ein Ende.

Weiter nördlich soll sie weitergeführt werden: A 14 nahe Halle. Bild: imago / Steffen Schellhorn

DRESDEN taz | Der geplante Weiterbau der Autobahn A 14 zwischen Magdeburg und Schwerin stockt erst einmal. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte den Planfeststellungsbeschluss für den dritten Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle am Mittwoch für „rechtswidrig und nicht nachvollziehbar“.

Das Landesverwaltungsamt müsse eine Umweltverträglichkeitsprüfung und Kompensationsmaßnahmen zur Einhaltung des Natur- und Landschaftsschutzes nachreichen, so die Richter. Verstöße gegen den Artenschutz und die Fauna-Flora-Habitat-Richtline in der Colbitz-Letzlinger Heide, die der klagende Umweltverband BUND ebenfalls gegen das Projekt angeführt hatte, sahen sie nicht.

Die A 14 wird auch „Kanzlerautobahn“ genannt, weil der damalige SPD-Kanzler Gerhard Schröder sie im Wahlkampf 2002 versprochen hatte. Sie soll von Magdeburg über Wittenberge nach Schwerin verlängert werden und verläuft parallel zu den Bundesstraßen B 189 und B 5. Ohne größere Widerstände war im Jahr 2000 das wichtige Teilstück der A 14 zwischen Halle und Magdeburg fertiggestellt worden.

Über den Sinn der Verlängerung nach Norden durch die dünn besiedelte Altmark wird seither gestritten. Die Landtagsfraktion der Grünen in Sachsen-Anhalt präsentierte im Dezember eine Studie, die höchstens 10.000 Fahrzeuge pro Tag erwartet. „Daher besteht aus verkehrlicher Sicht kein Bedarf“, folgerte Grünen-Verkehrspolitiker Dietmar Weihrich. Regionalpolitiker und Gewerbetreibende erhoffen hingegen Impulse für die Region.

„Grünste Autobahn Deutschlands“

Waldbesitzer schließen sich wiederum Bürgerinitiativen gegen die A 14 an. Denn die geplante Autobahn führt durch eine ökologisch sensible Region. Auf 155 Kilometern tangiert sie 41 Schutzgebiete verschiedenster Art. Auch deshalb sind die Kosten auf derzeit 1,3 Milliarden Euro hochgeschnellt, von denen 150 Millionen allein für Wildbrücken und andere vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen veranschlagt werden.

Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) spricht deshalb von der „grünsten Autobahn Deutschlands“ und begrüßte die „Klarstellung“ durch das Gericht, die er als „faktisches Baurecht mit Auflagen“ interpretiert. Diese seien lediglich „Stolpersteine, die uns etwas aufhalten“.

Im Ministerium und Landesverwaltungsamt würden 17 neue Leute eingestellt, um die Mängel zu beseitigen. Das Bauprojekt sei schließlich im „Einklang mit dem EU-Ziel“, dass jeder Bürger in einer halben Stunde ein transeuropäisches Netz erreichen sollte. „Die Altmärker brauchen dafür derzeit im Durchschnitt 51 Minuten“, sagte Webel der taz.

Oliver Wendenkampf, Landesgeschäftsführer des BUND, ist nicht gegen jede Autobahn. Aber seiner Meinung nach können Teile der A 14 nicht so gebaut werden, dass sie dem Natur- und Landschaftsschutz gerecht werden. „Die Gerichte werden diese Autobahn verhindern“, glaubt er. Zugleich erneuerte er sein Gesprächsangebot an die Landesregierung.

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