sonntaz-Streit: Sexistische Werbung verbieten?

Keine Brüste, keine Waschbrettbäuche: In Berlin fordern Politiker ein Verbot sexistischer Werbung. Aber löst das überhaupt das Problem?

Das waren noch Zeiten, als Perrier für sein Mineralwasser mit Brüsten warb. So etwas könnte in Berlin-Kreuzberg bald verboten sein. Bild: dpa

Eine großflächige Plakatwand mitten in München. Darauf zu sehen: Der nackte Oberkörper einer jungen Frau, deren Brüste vom Arm eines hinter ihr stehenden Mannes verdeckt werden. Betitelt wird die Werbung mit dem Spruch „Hautnah am Hörer!“ Diese Anzeige eines lokalen Münchner Radiosenders brachte dem Unternehmen etliche Vorwürfe des Sexismus ein. Der Deutsche Werberat hat den Fall geprüft und nicht beanstandet.

Eine vermeintlich einfache Lösung gegen Sexismus liegt auf der Hand: Man verbietet diese Formen der Werbung einfach. Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg versucht man das gerade. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und Piraten haben mit ihrer Mehrheit im Bezirk folgenden Vorschlag eingebracht: Ein Verbot von sexistischer, diskriminierender und frauenfeindlicher Außenwerbung auf bezirkseigenen Flächen.

Sexualität im öffentlichen Raum ist heutzutage geradezu omnipräsent. Wohin man schaut, sieht man nackte Körper, liest mehrdeutige Slogans. „Sex sells!“ ist eines der altbekanntesten Credos der Werbebranche.

Die Antworten auf den sonntaz-Streit lesen Sie am 8./9. Februar 2014 in der taz.am wochenende. Mit großen Reportagen, spannenden Geschichten und den entscheidenden kleinen Nebensachen. Mit dem, was aus der Woche bleibt und dem, was in der nächsten kommt. Am Kiosk, eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo. Und für Fans und Freunde: facebook.com/sonntaz

Darauf greifen Werbemacher immer wieder zurück, um Aufmerksamkeit zu erzeugen - und ihr Produkt verkaufen zu können. Dabei kommt es häufig zu abstrusen Verbindungen zwischen Sexualität oder Rollenklischees und den Produkten. Nicht nur Grenzen des guten Geschmacks werden überschritten, mitunter nehmen die Anzeigen ebenso diskriminierende wie verachtende Formen an. Andererseits muss man natürlich – beispielsweise – Dessous zeigen dürfen, wenn man Dessous bewerben will. Es ist ja niemandem geholfen, wenn man in die Prüderie vergangener Epochen zurückfällt.

Acht Kriterien für ein Verbot

Die linken Fraktionen in Berlin schlagen nun acht Punkte vor, die Werbung für ein Verbot qualifizieren würden. Die Kriterien reichen von der Infragestellung der Gleichwertigkeit der Geschlechter über die entwürdigende Darstellung der Sexualität von Personen bis hin zur abwertenden Darstellung von Personen, die sich keiner vorherrschenden Vorstellung von Geschlecht zugehörig fühlen. Angelehnt sind diese Punkte an Kriterien des Österreichischen Werberates, der Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft.

Anders als der Deutsche Werberat, der erst nach Beschwerden gegen bereits publizierte Werbung tätig wird, sind die Richtlinien des österreichischen Pendants proaktiv. Allerdings gilt in Österreich eine freiwilligen Selbstkontrolle und kein gesetzlich festgeschriebenes Verbot, wie es in Friedrichshain-Kreuzberg gefordert wird. Diese Selbstkontrolle bietet zwar keine Gewissheit, erzeugt aber eine kritischere Auseinandersetzung mit dem Thema, als es bei einem schlichten Verbot der Fall wäre.

Wie sehr können Verbote überhaupt bestehende Probleme lösen? Würde ein Verbot ein Umdenken erzeugen? Wie stark wäre der Effekt in einer von Reizen überfluteten Gesellschaft? Es geht ja nur um bezirkseigene Außenwerbeflächen. Wäre ein Verbot gar ein Eingriff in die künstlerische Freiheit oder das Recht auf freie Meinungsäußerung? Im sonntaz-Streit fragen wir deshalb: Soll man Sexismus in der Werbung verbieten?

Diskutieren Sie mit! Die sonntaz wählt unter den interessantesten Kommentaren einen oder zwei aus und veröffentlicht sie in der sonntaz vom 8./9. Februar 2014. Der Kommentar sollte etwa 900 Zeichen umfassen und mit dem Namen, Alter, einem Foto und der E-Mail-Adresse der Autorin oder des Autors versehen sein. Oder schicken Sie bis Mittwoch, 5. Februar, eine Mail an: streit@taz.de

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