NSA-Untersuchungsausschuss: Aktenvernichtung stoppen

Die Regierung hat zugesichert, keine relevanten Akten zur NSA-Affäre mehr zu schreddern. Der Opposition ist das zu vage.

Was dagegen hilft? Ein Löschmoratorium. Das hat die Regierung nun auch versprochen. Bild: dpa

BERLIN taz | Zum Start des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag hat die Regierung am Donnerstag zugesichert, keine relevanten Akten zur Spähaffäre mehr zu vernichten. Dazu sei bereits ein Löschmoratorium erlassen worden.

Diese Zusage blieb aus Sicht der Oppositionsvertreter im Ausschuss allerdings vage. Die Grünen beantragten nach Angaben von Teilnehmern deshalb im nichtöffentlichen Teil der ersten Ausschusssitzung, die Bundesregierung solle den genauen Inhalt dieses Erlasses offenlegen – also seit wann und für welche Behörden und Dokumente das Moratorium tatsächlich gilt.

Die Vorsichtsmaßnahme hat gute Gründe, schließlich hatten Geheimdienstmitarbeiter zuletzt beispielsweise nach dem Auffliegen der NSU-Terrorzelle wichtige Akten geschreddert. Für Erstaunen auf Seiten der Opposition sorgte die Nachricht, dass sich alle Ausschussmitarbeiter einer weitreichenden „Ü3“-Sicherheitsüberprüfung unterziehen sollen. „So eine Anforderung gab es noch nie, nicht einmal beim BND-Untersuchungsausschuss“, sagte die Ausschuss-Obfrau der Linken, Martina Renner.

Im Zuge dieses Verfahrens würde der Verfassungsschutz – dessen Arbeit im Fokus des Ausschusses stehen wird – auch das Privatleben der betroffenen Abgeordneten-Mitarbeiter durchleuchten. Renner hält dieses Prozedere für fragwürdig. Der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU) habe jedoch zugesagt, noch einmal zu prüfen, ob diese Maßnahme nötig sei.

Hintergrund ist nach Angaben von Sitzungsteilnehmern die Ankündigung aus dem Kanzleramt, dem Ausschuss womöglich auch „Top Secret“-Akten zu übermitteln. Solche Dokumente dürfen nur von Mitarbeitern gelesen werden, die als „Ü3“ eingestuft sind.

Geht es nach der Opposition, dann soll bereits in der nächsten Sitzung des Gremiums die Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden beschlossen werden. Der Grünen-Obmann Konstantin von Notz hofft, dass sich auch die Ausschussmitglieder von Union und SPD diesem Plan anschließen.

Allerdings mahnte der SPD-Obmann Christian Flisek nach der ersten Sitzung, das Gremium dürfe kein „Edward-Snowden-Untersuchungsausschuss“ werden. Auch der CDU-Vertreter Patrick Sensburg äußerte Zweifel an dem Vorstoß. Bevor Zeugen geladen würden, müsse sich das Gremium erst auf den nötigen Wissenstand bringen und eine Grundlage für Zeugenbefragungen schaffen, sagte er.

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