Europäischer Gerichtshof rügt Ungarn: Schutz für Datenschützer

Ungarns rechtsnationale Regierung entließ 2012 den Datenschutz-Beauftragten. Das durfte sie aber gar nicht, entschied nun der EuGH.

Wird sich dem Urteil wohl fügen müssen: Ungarns Regierungschef Viktor Orbán. Bild: dpa

LUXEMBURG dpa | Ungarn hat mit der vorzeitigen Entlassung seines Datenschutz-Beauftragten im Jahr 2012 gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden.

Die Richter stellten klar, dass die Datenschutz-Beauftragten der EU-Staaten ihre Aufgaben „ohne jede äußere Einflussnahme wahrnehmen können“ müssen. Dazu gehöre auch, dass die Dauer des Mandats eingehalten werde und nur aus schwerwiegenden Gründen vorzeitig beendet werden könne.

In Ungarn war die Überwachung des Datenschutzes ab September 2008 als Aufgabe András Jóri übertragen worden – für eine Amtszeit von sechs Jahren. Allerdings entschied das Parlament unter der Führung des Regierungschefs Viktor Orban, den Datenschutz-Beauftragten 2012 durch eine nationale Behörde für Datenschutz zu ersetzen. Die EU-Kommission sah die Unabhängigkeit bedroht und klagte gegen Ungarn.

Seit dem Amtsantritt des rechts-konservativen Orban im Jahr 2010 gab es zwischen Ungarn und der EU immer wieder Konflikte. Von ihm erlassene Gesetze lösten in den vergangenen Jahren wiederholt Besorgnis in der EU aus. Bei den Parlamentswahlen am Wochenende bekam Orbans rechtsnationaler Bund Junger Demokraten (Fidesz) gut 44 Prozent der Stimmen. Der EU-kritische Orban kann damit weitere vier Jahre allein regieren.

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