Reform Prostitutionsgesetz: Flatrate-Bordelle sollen verschwinden

Bordellbetreiber sollen künftig nachweisen, dass sie nicht vorbestraft sind – und Flatrate-Sex soll verboten werden. Das sind Pläne von Frauenministerin Schwesig.

Diese Werbung könnte bald obsolet sein. Bild: ap

BERLIN dpa | Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) hat erste Vorstellungen für ein reformiertes Gesetz zur Prostitution genannt. „Menschenunwürdige Geschäftsmodelle“ wie etwa Flatrate-Sex müssten verboten werden, sagte Schwesig laut Mitteilung am Freitag in Berlin. In Flatrate-Bordellen wird damit geworben, dass Prostituierte den Freiern gegen einen Pauschalpreis für einen bestimmten Zeitraum zur freien Verfügung stehen.

Auch müssten Bordellbetreiber in Zukunft eine Erlaubnis beantragen und nachweisen, dass sie nicht vorbestraft sind. Zu dem Gesetzesvorhaben gehörten auch mehr Beratungsangebote für Prostituierte und Opfer von Menschenhandel.

Das Ministerium kündigte eine Expertenanhörung im Juni an. Schwesig begrüßte zugleich Initiativen aus dem Parlament und aus den Ländern, die zum Schutz der Prostituierten beitrügen.

Die Länder hatten sich im Bundesrat am Freitag ebenfalls für schärfere Auflagen bei der Genehmigung von Bordellen stark gemacht und eine Reform des Prostitutionsgesetzes von 2002 verlangt. Keine Mehrheit fand in der Länderkammer allerdings die Forderung des Saarlandes und einiger anderer unionsgeführter Länder nach einem neuen Strafparagrafen für Freier, die sich mit Zwangsprostituierten einlassen. Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte, für jede Imbissbude gebe es Auflagen, nicht aber für Bordelle.

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