WM-Tauglichkeit von Regierungswagen: Schwarz-Rot-Gold am Außenspiegel

Deutschland im WM-Halbfinale und die Regierungsleute zeigen nicht Flagge? Familienstaatssekretär Ralf Kleindiek möchte das ändern. Darf er das?

Einfach mal ein Stück Tuch drüberziehen? Geht als Regierungschefin nicht. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Schreiben des Beamteten Staatssekretärs im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, macht Dringlichkeit aus. Am Freitagabend, kurz nach dem Spiel Deutschland gegen Frankreich, verschickt der SPD-Mann es per Mail an die Kollegin im Bundesinnenministerium und an alle anderen Ministerien. Betreff: „Halbfinale!“ Erster Satz: „Jetzt wird`s langsam ernst“.

Kleindieks Anliegen: Er möchte eine Erlaubnis der Innenstaatssekretärin, die Außenspiegel der Dienstwagen der Regierungsmitglieder mit einer Deutschland-Flagge zu überziehen. Er will die Entscheidung nicht alleine treffen. Nationale Symbolik ist in Deutschland heikel. Eine Ressortchefin oder ein Ressortchef kann nicht einfach ein Stück Tuch raushängen, wie es gerade so passt.

Und der Streit in der Koalition um die Regenbogenflagge ist schließlich erst wenige Tage alt. Es behagte nicht jedem, als Umweltministerin Barbara Hendricks und andere SPD-geführte Ressorts vor dem Christopher Street-Day in Berlin die bunte Fahne hissten – als Zeichen gegen Homophobie und für eine moderne Gesellschaft. Vor allem CDU-Innenminister Thomas de Maizière nicht. Seine Mitarbeiter holten einen Erlass aus dem Jahr 2005 hervor und versagten die Genehmigung für die Beflaggung. Der Stoff wurde wieder eingerollt.

In Deutschland ist genau geregelt, wann die Regierung was wie hissen darf. Doch die Überzieher-Frage ist neu. Das politische Berlin verabschiedet sich peu á peu in die Sommerpause. Kleindiek, ein als unprätentiös geltender Jurist, beschäftigt das nun.

Flaggen am rechten Kotflügel

Die deutsche Mannschaft stehe im Halbfinale, überall mache sich „Begeisterung und Euphorie breit“, schreibt der Staatssekretär. „Unsere Bundesflagge“ sei „überall präsent und somit ein schönes Sinnbild dieser Begeisterung und Euphorie.“ Davon habe sich auch die Leitung des Bundesfamilienministeriums „anstecken lassen und wir fragen uns nun, ob wir auch durch die Beflaggung unserer Dienstwagen dieser Begeisterung Ausdruck verleihen können“.

Kleindiek meint, die Flaggenverordnung aus dem Jahr 2005 helfe nicht weiter. „Einschlägig“ sei die „Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996“. Demnach können an „Dienstkraftfahrzeugen“ die Bundesdienstflaggen (Form und Größe genau vorgegeben) „geführt werden“. Allerdings: Nur bei dienstlichen Fahrten, wenn die Amtsinhaber oder deren Stellvertreter im Wagen sitzen. Und: Allenfalls an der rechten Seite („Die Flagge ist am rechten Kotflügel anzubringen“).

Lässt sich daraus ablesen, dass der Außenspiegel mit der Flagge umwickelt werden darf? Kleindiek bittet jedenfalls darum, dass die „für die Rechtsfragen der Beflaggung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ im Innenministerium „ihre Sicht der Dinge darstellen“. Das Bundesinnenministerium hält sich jedoch bedeckt. Auf Anfrage der taz verweist es allein auf die existierenden Flaggenverordnungen.

Kleindiek bleibt freilich nur noch Zeit bis zum Wochenende, um die Flaggen-Frage zu klären. Ansonsten muss er es bei dem belassen, was er in seinem Schreiben zum Schluss formuliert – „mit bestem Dank, herzlichen Grüßen und festem Daumendrücken für unsere Jungs bin ich Ihr Ralf Kleindiek.“

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