Posse um Staatsangehörigkeit: Ein deutscher Pass für Raz

Mehr als ein Jahr lang saß David S. mit seinem Sohn in Wien fest, weil die Behörden sich querstellten. Nun lenkt das Auswärtige Amt endlich ein.

Behördenwillkür macht auch vor einem deutschen Pass nicht Halt. Bild: dpa

WIEN taz | Raz S. soll wieder einen deutschen Pass bekommen. Der zwölfjährige Schüler saß mit seinem Vater mehr als ein Jahr in Wien fest, weil ihm die deutsche Botschaft den Pass entzogen hatte. Nach kritischen Medienberichten (angestoßen von der taz) über die offensichtliche Behördenwillkür kommt nun Bewegung in den Fall. Gegen Nachreichung von zwei Dokumenten soll der in Gambia geborene Junge deutsche Papiere bekommen.

Den amtlichen Brief habe er ganz plötzlich und unerwartet bekommen, sagte der Vater David S. kurz vor dem Termin auf dem Konsulat in Wien. Er finde es komisch, dass jetzt klappt, was so lange unmöglich schien. Die Medienberichterstattung habe „wahnsinnig geholfen“.

Der Fall ist alles andere als alltäglich. David S. hatte vor mehr als zehn Jahren das Kleinkind einer gambischen Mutter legitimiert: durch Eintrag der Vaterschaft in die Geburtsurkunde. Die überforderte Mutter übertrug dem neuen Vater anschließend das Sorgerecht. Das ist legal, wird aber von Behörden nicht gern gesehen, weil die Umgehung einer Adoption vermutet wird. Der 51-jährige Sozialarbeiter lebte mit der Mutter nie zusammen, er ist homosexuell und hat einen Partner.

Dennoch konnte er vor etwa sechs Jahren an der Botschaft in London einen Pass ausstellen lassen. Das Auswärtige Amt sei darüber nicht glücklich gewesen, vermutet der Vater. Diese Annahme wurde dadurch bestätigt, dass die Botschaft in Wien, wo der Pass fünf Jahre später verlängert werden sollte, das Dokument einzog. Es bestehe der Verdacht, dass mit der Geburtsurkunde nicht alles stimme, wurde David S. beschieden.

Die Korrespondenz zwischen dem Auswärtigen Amt und der deutschen Botschaft in Dakar war unmissverständlich. Es war die Rede von einer Suppe, die man auslöffeln müsse, und „wenn wir nicht aufpassen, dann hat sich das Kind die dt. STA [deutsche Staatsangehörigkeit] sowieso ’ersessen‘.“ Auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts brachte keine Lösung.

Nach den Presseberichten reagierte plötzlich die Ausländerstelle der Stadt Wien und stellte dem Kind eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre aus. Kaum zwei Wochen später lenkt jetzt auch das Auswärtige Amt ein. Das Konsulat wollte das Original einer im vergangenen Mai vom Standesamt Passau ausgestellten Geburtsurkunde für Raz sehen. Und eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes bestätigte gegenüber der taz, „dass die deutsche Botschaft in Wien einen deutschen Reisepass erteilt hat“.

Raz verbringt die Schulferien derzeit bei der Oma in Deutschland. Wie es aussieht, darf er nun doch Deutscher bleiben.

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