Debatte um Sterbehilfe im Bundestag: Zwang zum Leben

Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) warnt vor einem „Qualtod“, Ex-Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will keine Neuregelung.

Bundestagsvizepräsident Hintze während der Debatte. Bild: dpa

BERLIN dpa/kna | Mehrere Stunden debattiert der Bundestag heute über eine neue Regelung von Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte zum Auftakt: „Mit diesem Tagesordnungsordnungspunkt beginnen wir das vielleicht anspruchsvollste Projekt dieser Legislaturperiode.“

Dem Bundestag liegen inzwischen Positionspapiere von fünf Parlamentariergruppen vor. Sie haben sich über Fraktionsgrenzen hinweg zusammengefunden. Die meisten sprechen sich gegen Sterbehilfevereine aus.

Bundestagsvizepräsident Peter Hintze hat in der Debatte gemahnt, sterbenden Menschen nicht per Gesetz ein qualvolles Ende aufzuerlegen. Mit der Menschenwürde sei es nicht vereinbar, „wenn aus dem Schutz des Lebens ein Zwang zum Qualtod würde“, sagte der CDU-Politiker. Es gebe tödliche Leiden, bei denen die Palliativmedizin an ihre Grenzen stoße. Ein Arzt müsse beim friedlichen Einschlafen helfen dürfen. „Das will auch die große Mehrheit der Bevölkerung“, sagte Hintze. „Der Deutsche Bundestag sollte dieser Mehrheit eine Stimme geben.“ Staatliche Bevormundung sei hier fehl am Platz.

Renate Künast von den Grünen plädierte dafür, den Menschen in der letzten Lebensphase die Hand zu reichen. „Das kostet Personal, Ausbildung und Geld.“

Müntefering: Jeder Fall ist individuell

Der ehemalige Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hat sich zuvor im Deutschlandradio gegen eine Ausweitung der bestehenden Sterbehilfe-Regelungen ausgesprochen. “Die Regelung, die wir heute haben, ist gut“, sagte Müntefering in einem Interview mit Blick auf die Bundestagsdebatte. Aus heutiger Sicht solle man daher besser keine „weitergehenden Dinge“ eröffnen.

Die Möglichkeit einer Beihilfe zur Selbsttötung bei begrenzter Lebenserwartung hält der SPD-Politiker für problematisch: „Jetzt ist die Frage: Was ist das? Sind das drei Tage oder sind das drei Jahre? Ist die Diagnose auf Eierstock-Krebs eine begrenzte Lebenserwartung, ist Demenz eine begrenzte Lebenserwartung?“ Jeder Fall sei individuell.

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