Goldhandel aus dem Kongo: Auch Schmuggler haben Rechte

Ein kongolesischer Mineralienhändler bekommt beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Recht. Gegen Belgien erging ein Urteil.

Goldmine in Süd-Kivu, Kongo. Bild: reuters

BRÜSSEL taz | Mit ihm hatte vor zwölf Jahren der internationale Kampf gegen „Blutmineralien“ aus dem Kongo begonnen: Zulfikarali Panju, kanadischer Goldhändler pakistanischer Abstammung, ansässig in der ostkongolesischen Stadt Bukavu. Am 19. November 2002 hatte die belgische Polizei ihn am Flughafen Brüssel festgenommen – mit 51 Kilogramm Gold im Wert von 1,2 Millionen Euro im Gepäck, die er in Antwerpen einschmelzen und weiterverkaufen sollte.

Seit Jahren, stellte die Polizei fest, war er zweimal im Monat mit einer ähnlichen Menge Gold aus Kongo nach Belgien gereist. Sein Auftraggeber, so die Beschuldigung gegen ihn, sei die damalige kongolesische Rebellenbewegung RCD (Kongolesische Sammlung für Demokratie) gewesen, die im Kongokrieg zwischen 1998 und 2003 das östliche Drittel des Landes beherrschte und von Ruandas Armee geschützt wurde. Für sie sollte er Gold zu Geld machen. Die 51 Kilo Gold trug Panju in vom RCD versiegelten Päckchen.

Kurz nach seiner Festnahme froren die belgischen Behörden 4 Millionen US-Dollar auf Panjus Konten bei der belgischen Bank BBL (heute ING) ein, weitere 10 Millionen Dollar wurden in der Schweiz eingefroren. Panju kam zunächst auf Kaution frei; 2005 erhob Belgien Anklage gegen ihn wegen Geldwäsche.

Aber aus ungeklärten Gründen kam das Verfahren nicht voran. Panjus Anwalt Xavier Magnée, in Belgien bekannt als Verteidiger des Kinderschänders Marc Dutroux, schaffte es, erst den Fall vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zu bringen und 2012 sogar die Kontensperrungen aufzuheben – seine vier Millionen Dollar, vermutlich in Wahrheit RCD-Geld aus dem Kongo, erhielt Panju daraufhin zurück.

Er hatte immer geltend gemacht, dass die RCD damals die anerkannte Regierungsgewalt im Ostkongo ausgeübt hatte und er lediglich an sie Steuern gezahlt habe.

Überlange Verfahrensdauer

Und jetzt hat der Mineralienhändler auch noch in Straßburg Recht erhalten. Wie nun bekannt wurde, verurteilte das Gericht am 28. Oktober den belgischen Staat wegen Verschleppung des Verfahrens gegen Panju, das offiziell immer noch läuft. Mit der überlangen Verfahrensdauer seien die Menschenrechte des Klägers verletzt, befanden die Richter mehrheitlich.

Konkrete Folgen für Panju hat der Richterspruch nicht – aber er macht deutlich, wie schwierig es ist, mutmaßliche Schmuggler kongolesischer Reichtümer zur Rechenschaft zu ziehen.

Während Panju in Europa prozessierte, exportierte er aus dem Kongo weiter: Zinnerz nach Asien. Aus Bukavu ist seine Firma mittlerweile in Kongos wichtigste Bergbauprovinz Katanga gezogen und sucht den Anschluss an internationale Zertifizierungsprogramme.

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