Urteil zu Wohnungsbordellen: Rotlicht ausgeknipst

Bordelle bringen „milieubedingte Unruhe“. Das Bundesverwaltungsgericht schränkt das Recht von Hausbesitzern ein, ihre Räume zu vermieten.

Bald „closed“, falls das Mileu nicht stimmt. Bild: dpa

LEIPZIG/FRANKFURT dpa | Hausbesitzer dürfen ihre Räume nicht uneingeschränkt an Rotlicht-Betriebe vermieten, auch wenn Prostitution in Deutschland erlaubt ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Die Städte und Gemeinden sind nach diesem Urteil berechtigt, auf der Grundlage sogenannter Sperrgebietsverordnungen etwa Prostitution in erotischen Massagestudios zu untersagen.

Damit setzte sich die Stadt Frankfurt am Main in dritter und letzter Instanz durch. Sie war gegen einen Hausbesitzer vorgegangen, der Räume in seinem Hinterhaus an ein „Chantal-Massagestudio“ vermietet hatte. Auf 44 Quadratmetern boten Prostituierte dort ihre Dienste an. Die Sperrgebietsverordnung für Frankfurt verbot diese Form des Wohnungsbordells an diesem Ort (Az.: BVerwG 6 C 28.13).

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in der Vorinstanz hatte die Untersagungsverfügung der Stadt kassiert. Die Begründung: Nach der Legalisierung des „ältesten Gewerbes der Welt“ durch das Prostitutionsgesetz 2002 sei es unzulässig, Prostitution zu verbieten, ohne zu prüfen, ob es überhaupt konkrete schädliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft gebe.

Das sahen die Leipziger Bundesrichter nun anders. Nicht alles, was an Gewerbe legal ist, dürfe auch überall ausgeübt werden. Prostitution bringe immer eine „milieubedingte Unruhe mit“ sich.

Jugendschutz und öffentlicher Anstand

Im Fall des Frankfurter Hausbesitzers kam die Lage der Immobilie dazu. Im Umkreis von 200 Metern liegen eine Realschule und zwei Kindertagesstätten, dazu grenzt ein Wohngebiet unmittelbar an. Die Stadt müsse durch Steuerung der Prostitution dafür sorgen können, dass der Jugendschutz sowie die Wahrung des öffentlichen Anstandes gesichert bleiben, entschieden die Bundesrichter.

Frankfurts Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) sprach von einer wichtigen Grundsatzentscheidung. „Das Bundesverwaltungsgericht hat der Stadt wichtige Instrumentarien zurückgegeben im Kampf gegen Wohnungsprostitution in der Nähe von Schulen und Wohngebieten“, sagte Frank. Der Direktor des Hessischen Städtetags, Stephan Gieseler, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jetzt haben wir ein Stück Rechtssicherheit. Wir nehmen das Urteil sehr positiv auf.“

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