Lockangebote bei GMX und Web.de: Vorsicht! Geschenke gibt es nicht

Die Mailanbieter GMX und Web.de verführen ihre Kunden zu kostenpflichtigen Abos. Verbraucherschützer sind alarmiert und drohen mit dem Staatsanwalt.

Ein falscher Klick kann teuer werden. Bild: imago/McPhoto

FRANKFURT taz | In der Weihnachtszeit wird man mit Geschenken geradezu überhäuft. Über manche freut man sich, über andere nicht. Und manchmal gibt es Präsente, über die man sich richtig ärgert.

Als solche entpuppen sich oftmals die „Geschenke“ der größten deutschen Mailanbieter GMX und Web.de, die pünktlich zu Weihnachten wieder an Millionen Kunden verschickt werden, eigentlich aber Werbung für kostenpflichtige Premium-Dienste sind.

Wer sich in seinen Mailaccount einloggt, dem werden ungefragt die Vorteile der exklusiven Mitgliedschaft wie mehr Speicherplatz präsentiert. Und wer hier auf den falschen Button klickt, muss zahlen. Zwar sind die ersten Monate des Zusatzdienstes kostenfrei – dann allerdings geht das Angebot in ein kostenpflichtiges Abo über.

Auch Frau H. hat im Mai dieses Jahres angeblich solch einen Vertrag abgeschlossen – ohne es zu merken. Erst als die Frankfurterin im August per Mail eine Zahlungsaufforderung von GMX erhielt, wurde sie stutzig.

„Ich kann mich nicht daran erinnern, je dieses Abo abgeschlossen zu haben“, sagt H. gegenüber der taz. Obwohl sie die Nachricht zunächst für einen Fehler hielt, widersprach sie ihr vorsorglich.

GMX sperrte daraufhin ihr E-Mail-Postfach. H. ärgerte sich zwar, glaubte aber, dass der Spuk nun vorbei sei. Doch drei Monate später erhielt sie im Auftrag von GMX Post eines Inkassobüros, das die Forderung von 30 auf 120 Euro hochtrieb.

Facebook-Gruppe gegen GMX

Bei den Verbraucherzentralen kennt man diese Probleme seit langem. Es gebe „immer wieder“ Beschwerden gegen GMX und Web.de, berichtet Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherschützer gingen bereits juristisch gegen 1&1 vor, weil sich das Unternehmen, das hinter GMX und web.de steht, nicht an die seit 2012 gesetzlich festgelegte Button-Lösung hielt.

„Es muss eindeutig erkennbar sein, dass man einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, etwa durch einen ,Kaufen'-Button. Außerdem müssen wesentliche Vertragskonditionen sichtbar sein", sagt Thomas Bradler.

Diese Regelungen würden von GMX und Web.de „exakt umgesetzt“, heißt es von Unternehmensseite. Trotzdem finden sich im Internet zahlreiche Beschwerden. Die //www.facebook.com/pages/Stoppt-die-GMX-Abzocke/345607198791226:Facebook-Seite „Stoppt die GMX Abzocke“ hat weit über 2.000 Likes.

Und wer bei Google nach der „1&1 Mail & Media GmbH“ sucht, der findet zuhauf Einträge über „Abzocke“ und „Abo-Fallen“. Nutzer berichten, sie seien für Angebote zur Kasse gebeten worden, die sie niemals haben wollten. Manche sind sich gar „absolut sicher“, keine Verträge abgeschlossen zu haben.

Musterschreiben im Netz erhältlich

Ob Kunden wirklich zur Kasse gebeten werden, ohne jemals geklickt zu haben, kann Bradler nicht sagen. „Das wäre strafrechtlich relevant und ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Wenn man sicher ist, keinen Vertrag geschlossen zu haben, dann ist es das Beste, nicht zu zahlen.“ In jedem Fall sei es ratsam, sich postalisch mit einem Musterschreiben (etwa hier) gegen die Forderung zu wehren.

Außerdem fordert der Verbraucherschützer: „Die Angebote müssen so gestaltet sein, dass Verbraucher nicht versehentlich klicken. Die Tatsache, dass es so viele Beschwerden gibt, deutet darauf hin, dass dies nicht der Fall ist."

Der Unternehmenssprecher von 1&1, Martin Wilhelm, sieht das anders: „Das Angebot ist so transparent wie möglich.“ Dennoch hat GMX den Vertrag von Frau H. auf Nachfrage der taz aufgehoben. „Aus Kulanzgründen und um eine hohe Kundenzufriedenheit zu erreichen“, wie Wilhelm sagt. „Diese Einzelfallregelung gibt es bei uns schon länger. Wenn sich ein Kunde meldet, der frisch einen Vertrag abgeschlossen hat, diesen aber nicht will und die zusätzlichen Features nicht nutzt, dann beenden wir den Vertrag auch nach der Kündigungsfrist.“

Der Verbraucherschützer Bradler bleibt jedoch skeptisch: „Das wäre gut für die Kunden. Ob diese Regelung wirklich gelebt wird, werden wir sehen.“

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