Studierende in Berliner Wohnheimen: Ob die Post ankommt ist Zufall

Die Adresse vieler Studierender enthält eine neunstellige Nummer. Die Folge: Oft kommt ihre Post nicht an - und das Recht auf das Briefgeheimnis wird verletzt.

Hier sitzen ist nicht so schwer, Post zu bekommen hingegen schon. Bild: dpa

MieterInnen der Berliner Studentenwohnheime bekommen nicht immer ihre Post zugestellt. Grund dafür ist ein neunstelliger Zahlencode, stellvertretend für Gebäude-, Haus-, Etagen sowie laufende Zimmernummer, auch Vermietungsobjekt (VO) genannt. Dieser soll eigentlich die Identifizierung des Adressaten selbst bei schwer lesbarem oder falsch geschriebenem Namen erleichtern. Der Code steht deshalb groß, der Name dagegen nur klein auf dem Briefkasten. Doch die Zahlenfolge führt vielmehr zur Verwirrung als zur besseren Übersichtlichkeit: Postkarten und Briefe, sogar Postsendungen der Universität erreichen die Studierenden manchmal nicht.

Betroffen sind potenziell 9.500 Studierende in insgesamt 34 Studentenwohnheimen. Regina Neukrantz von der Wohnheimverwaltung Siegmunds Hof erklärt das Problem so: „Die MieterInnen werden bei Einzug informiert, dass die VO Bestandteil der Postadresse ist und immer angegeben werden soll. Leider wird dies oft vergessen und dann gibt es Probleme bei der Zustellung.“

Probleme bei Vertretung

Sind also die Studierenden schuld? Nicht immer. Auch der Postbote muss in das Zahlensystem eingeweiht sein. In der Regel trägt immer der gleiche Postbote die Briefe in den Wohnheimen aus. Muss dieser aber wegen Urlaub oder Krankheit vertreten werden, kommt es häufig zu Problemen, da eine Einweisung nicht erfolgt, so Neukrantz.

Früher versuchte das Studentenwerk Berlin das Problem mit Mieterlisten, sortiert nach Namen oder VO, die sie der Deutschen Post zur Verfügung stellte, zu umgehen. Vor drei bis vier Jahren habe es aber eine Mieterbeschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin gegeben. „Seitdem werden die Mieterlisten aus Datenschutzgründen nicht mehr ausgegeben“, berichtet Neukrantz.

Meist wird die Post als unzustellbar ausgewiesen und an den Absender zurückgeschickt; ab und an wird sie in den nahe gelegenen Postfilialen hinterlegt und muss von den Studierenden abgeholt werden. In einigen Fällen kommt es vor, dass die Briefe auf den Gemeinschaftsbriefkästen abgelegt werden – frei zugänglich für alle. Damit stellt dieses Vorgehen einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis dar, welches alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empfänger schützt, findet eine Bewohnerin eines Charlottenburger Wohnheims.

Eine Nachfrage beim Studentenwerk erbrachte, dass solche Fälle schon häufiger von Studierenden gemeldet wurden. Oft ist die Postzustellung aber auch dann problematisch, wenn der Wohnheimcode korrekt angegeben ist, erzählt die Bewohnerin. Solange die Wohnheimverwaltung in Siegmunds Hof das Versäumnis bei den Studierenden sieht und die Problematik auf Einzelfälle reduziert, werden wohl weiterhin Zufall und Laune des Briefträgers darüber entscheiden, ob die Berliner Studierenden ihre Post bekommen.

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