Kommentar von RON STEINKE
Mit seinem gestrigen Urteil zum Jugendstrafrecht liegt der Bundesgerichtshof ganz im politischen Trend - und der geht seit Jahren weg vom Gedanken der Resozialisierung und hin zu einer härteren Gangart auch im Umgang mit jugendlichen Straftätern. Der Bruch mit der vermeintlichen Kuschelei früherer Jahre ist dabei fatal kurzsichtig: Wenn Jugendrichter, und zwar auch die hartleibigsten, für das Primat der "Erziehung" eintreten, dann hat dies nichts mit Nachsicht zu tun. Sondern mit bitterer Einsicht. Mit einem Jugendlichen, der prägende Jahre hinter Gittern verbringt, muss die Gesellschaft noch viele Jahre auskommen. Und da ist es klug, sich die Effekte einer Strafe vorher ganz genau zu überlegen.
Als die große Koalition vor zwei Jahren ein Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung Jugendlicher schuf, schlug sie den Protest fast aller Fachleute in den Wind: Fällt ein Jugendlicher in Haft besonders negativ auf, kann er seitdem auch nach verbüßter Strafe weiter im Gefängnis behalten werden. Mit dem Gesetz - der jüngsten Verschärfung eines ohnehin scharfen Instrumentariums - reagierte die Regierung damals auf die unmittelbar bevorstehende Entlassung eines Gewalttäters in Regensburg. Die Psychologen in der Regensburger Haftanstalt hatten vor dessen Gefährlichkeit gewarnt.
Das Gesetz gilt seitdem aber für alle Jugendlichen mit vergleichbarer Strafhöhe. Dass man bei Pubertierenden von ihrem Verhalten im fast völlig fremdbestimmten Gefängnisleben auf das zu erwartende Verhalten in Freiheit schließen könne, ist dabei eine äußerst gewagte Annahme. In vielen Fällen, die weniger eindeutig sind als der Regensburger Fall - aber vielleicht auch in diesem -, bleibt es letztlich bei einer Mutmaßung. Die ist so folgenreich, dass Psychologen sie zu Recht nur sehr ungern abgeben. Ganze Haftjahre auf ein bloßes Ratespiel zu stützen, ist dem Individuum gegenüber unverhältnismäßig hart.
Zugleich ist eine solche Regelung aber auch für die Gesellschaft gefährlich. Denn die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung "erzieht" die Gefangenen vor allem durch Verunsicherung. Ein Gefangener, über dem stets das Damoklesschwert der nachträglichen Sicherungsverwahrung schwebt, ist für offene Therapiegespräche besonders wenig zugänglich, kritisierte die deutliche Mehrheit der Kriminologen bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes. Ihre Kritik blieb ungehört. Daher werden die Fachleute sich an die erschwerten Bedingungen gewöhnen müssen. Die Folgen trägt die Gesellschaft.
Christian Wulff ist immun gegen das Empfinden von Schuld und Scham. Nun wird er über die Aufhebung seiner Immunität als Bundespräsident stürzen. von Ines Pohl
Egal ob in Ost-, West-, Südeuropa oder in Kaschmir – überall ist es kalt. Verdammt kalt. Für viele Menschen ist das dramatisch und sogar lebensgefährlich. Aber die Kälte bringt auch Schönes und Erfreuliches.

77.000 Deutsche reisen jährlich auf die Malediven. Gerade herrschen Turbulenzen im Inselparadies: Soldaten schlagen Polizisten und die schlagen den Präsidenten. Am Ende geht nicht die Insel, sondern der Präsident unter.

Ob Ei, Mehl, Schuh oder Torte, schon so mancher Politiker wurde in der Vergangenheit Opfer einer Zuschauerattacke. Wer hat was abbekommen?

Einfach nur gebrauchte Computer verkaufen ist ja wohl langweilig. In diesem Laden in Österreich gibt es außerdem Palatschinken, einen schnelldrehenden Flohmarkt und seeeeehr viele Hinweisschilder. Irre!

Leserkommentare
11.03.2010 10:39 | Wie bitte?
Aha, ein Verbrechen an der Zukunft ist es also, wenn ich jemanden nicht wieder auf die Gesellschaft loslasse, der mit hoher ...
11.03.2010 10:26 | Wie bitte?
Aha, ein Verbrechen an der Zukunft ist es also, wenn ich jemanden nicht wieder auf die Gesellschaft loslasse, der mit hoher ...
11.03.2010 09:24 | hallo?
Ich sehe die (nachträgliche) Sicherungsverwahrung und das was sich zu dem Thema in der Gesetzgebung der letzten Jahre getan ...