Peter Chapman gab sich auf Facebook als Teenager aus und lockte so eine 17-Jährige in eine tödliche Falle. In Großbritannien wird nun nach Online-Einschränkungen für Sexualstraftäter gerufen.

Vorsicht: Wer sich im Facebook-Profil harmlos gibt, hat vielleicht mörderische Absichten, warnt die britische Polizei Jugendliche und ihre Eltern. Bild: dpa
Lebenslänglich. So lautete am Montag das Urteil für Peter Chapman, der zugab, eine 17-jährige im Landkreis Durham verschleppt, vergewaltigt und ermordet zu haben. Chapman war schon 1996 wegen zweifacher Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Was die britische Öffentlichkeit besonders aufwühlt: Sein Opfer lockte der 33-jährige mit einem gefakten Profil im sozialen Netzwerk Facebook an. Das Vorgehen Chapmans sorgt daher für heftige Diskussionen darüber, in welchem Maße Online-Aktivitäten von vorbestraften Sexualtätern überwacht werden sollten.
Chapman hatte auf Facebook vorgegeben, 19 Jahre alt zu sein. Dazu nutzte er das Foto eines erkennbar jüngeren, gut aussehenden Mannes. Sein späteres Opfer, die Schülerin Ashleigh H., konnte er erfolgreich dazu einladen, sich auf seiner Seite als Freund zu registrieren. Schließlich überredete er sie zu einem Treffen und kündigte per Mail an, sein Vater würde sie von zu Hause abholen. Nachdem sie in Chapmans Wagen eingestiegen war, fuhr er mit ihr zu einem Rastplatz, wo das Verbrechen geschah.
Richter Peter Fox verhängte die Höchststrafe und fügte hinzu, dass die Mindeshaftdauer 35 Jahre betragen müsse. Während der Urteilsverkündung sagte er, Chapman stelle für junge Frauen eine große Gefahr dar, weshalb der Zeitpunkt seiner Freilassung noch nicht abzusehen sei. "Dies war eine üble Tat, die sehr sorgfältig und detailliert geplant wurde, um das Opfer in die Falle locken zu können."
Polizeibeamte hatten während des Prozesses geäußert, dass Chapman womöglich für eine Reihe weiterer, bisher ungelöster Sexualverbrechen verantwortlich sein könnte. Da er in der Kartei für Sittlichkeitsverbrechen registriert war, musste er jeden Wohnortwechsel bei der Polizei melden. Dieser Verpflichtung war er nicht mehr nachgekommen. Die zuständige Polizeistelle in Merseyside musste zugeben, ab September 2008 keinerlei Kontakt mehr zu Chapman gehabt zu haben. Weil sie schließlich im September 2009 - nur einen Monat vor dem Verbrechen an Ashleigh H. - eine landesweite Fahndung herausgegeben hatte, wurde Chapman von der Polizei in Durham aufgegriffen. Ihr gegenüber gestand er die Ermordung der 17-jährigen.
In der britischen Öffentlichkeit wird sich nun die Frage gestellt, wie es Chapman möglich war, zur Suche nach Opfern für ein noch viel schlimmeres Verbrechen als die vorangegangenen so einfach das Internet zu nutzen. Allen voran kritisierte die Mutter von Ashleigh H. den Mangel an Online-Einschränkungen für den Mörder ihrer Tochter: "Dieser Mensch hätte im Netz markiert werden müssen."
Der britischen Tageszeitung Independent sagte Donald Findlater von der Lucy Faithfull Foundation, einer Kinderschutzorganisation: "Es sollte ernsthaft überlegt werden, wie man den Alltag der Menschen, die solch schwere Straftaten begangen haben, besser überwachen könnte - und das sollte auch für ihr Online-Dasein gelten."
Findater wies darauf hin, dass es in den USA üblich sei, E-Mail-Adressen an ehemalige Sexualstraftäter auszugeben, die anzeigten, sollten die Täter versuchen, sich in sozialen Netzwerken anzumelden. Auch wenn dies den Schutz der Privatsphäre berühre: Das Netz könne mit der verfügbaren Technologie besser denn je überwacht werden. Die Polizei ist in der Lage dazu und sollte dies auch tun.
In Großbritannien werden Internet-Restriktionen nur solchen Straftätern auferlegt, die unter Bewährungsauflagen stehen, und auch nur dann, wenn sie das Internet schon zuvor für Straftaten genutzt haben. Chapman wurde 2001 vorzeitig aus der Haft entlassen. 2003 endete die Bewährungsfrist. Für ihn gab es keine Auflagen bei der Nutzung des Netzes.
Zumindest hat das Schicksal von Ashleigh H. die Polizei veranlasst, Jugendliche erneut vor den Gefahren der Nutzung sozialer Netzwerke zu warnen. Der Chef der Polizei von Durham, Andy Roddick, sagte, der Mordprozess gegen Chapman sollte ein Weckruf für Eltern und Internet-Unternehmen sein, sicherzustellen, dass es keine weiteren unschuldigen Opfer geben werde.
Auch ein Facebook-Sprecher äußerte sich: "Dieser Fall dient als schmerzvolle Erinnerung daran, dass alle Internetnutzer extrem vorsichtig sein sollten bei Kontakten zu Leuten, die sie nicht kennen. Wir wiederholen den Rat der Polizei, niemanden zu treffen, dessen Bekanntschaft nur über das Netz gemacht wurde - so lange unklar ist, um wen es sich bei dieser Person handelt. Nichts ist Facebook wichtiger als die Sicherheit der Leute, die unsere Seite nutzen." Ashleigh H. hat diese Versicherung nichts genutzt. OP
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Einfach nur gebrauchte Computer verkaufen ist ja wohl langweilig. In diesem Laden in Österreich gibt es außerdem Palatschinken, einen schnelldrehenden Flohmarkt und seeeeehr viele Hinweisschilder. Irre!

Leserkommentare
11.03.2010 23:42 | Feyngeiss
Der Tenor der Kommentare ist: Nicht der Mörder ist schuld, sondern die Ermordete. Was steigt sie auch zu so einem ins Auto. ...
10.03.2010 18:00 | Andi
Klar, Sexualstraftäter im Netz mit einem rießigen, roten Banner kennzeichnen, damit diese gemieden werden. Wer will denn da ...
10.03.2010 13:14 | cosy
Das sind eben die Risken des Internet, gell? ...