Die Stadträte von Leipzig und Dresden haben die Zuschüsse für die Bürgerradios erhöht. So übernehmen die freien Radios der zwei Städte offene Sende- und Leitungskosten. Vorerst.von Michael Bartsch

In Sachsen darf die Sächsische Landesmedienanstalt Bürgerradios nicht fördern. Bild: dpa
DRESDEN taz | Die von Abschaltung bedrohten Freien Radios in Sachsen sind vorerst gerettet. Die Stadträte von Leipzig und Dresden erhöhten jetzt die kommunalen Zuschüsse und ermöglichten ihnen damit indirekt, vorerst die offenen Sende- und Leitungskosten zu begleichen.
Das Leipziger Radio blau erhält eine einmalige institutionelle Förderung von 20.000 Euro. In Dresden schießt die Stadt dem Bürgerfunk coloRadio 12.000 Euro zu. Eine Chemnitzer Stadtsprecherin verweist darauf, dass Radio t bereits mit 40.000 Euro pro Jahr gefördert werde. Eine Erhöhung sei wegen der angespannten Haushaltslage nicht möglich.
An der Begleichung von rund 40.000 Euro jährlichen Sende- und Leitungskosten drohte die Existenz der drei sächsischen Bürgerradios zu scheitern, seit der kommerzielle Anbieter Apollo Radio im Oktober einen entsprechenden Vertrag kündigte. Das Klassik-Jazz-Gemeinschaftsprojekt sächsischer Privatrundfunkveranstalter hatte 2004 den drei Freien Radios Sendefenster angeboten, um an eine ausgeschriebene Frequenz zu gelangen. Dieses Interesse ist mittlerweile erloschen, weil die Sächsische Landesmedienanstalt keine analogen Frequenzen mehr ausschreibt und Sachsen auf eine vollständige Digitalisierung schon ab 2015 drängt.
Verhandlungen waren Ende 2009 gescheitert. Die Freien Radios sendeten aber unverdrossen weiter. "Daumen drücken hat geholfen", freut sich nun das Leipziger Radio blau auf seiner Website. Die Radiomacher, beide Stadträte sowie Medienpolitiker der Opposition im Landtag fordern aber die Landesregierung auf, den Bestand nichtkommerzieller Radios in Sachsen dauerhaft zu sichern.
Ein Antrag von SPD, Grünen und Linken zielt auf eine Änderung des Privatrundfunkgesetzes: Der Sächsischen Landesmedienanstalt ist eine Förderung der Bürgerradios bislang untersagt - ein Sonderfall in der Bundesrepublik.
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