Staatliche Dienststellen, die gegen Polizeidelikte vorgehen müssen, tun sich sehr schwer - oder gleich gar nichts

Unabhängige Aufsicht muss her

Kommentar von KAI VON APPEN

Der Aufschrei war groß, als die die Linkspartei auf einer Pressekonferenz Filmaufnahmen einer Aktivistin vom Polizeiübergriff vom 20. August 2008 veröffentlichte. "Rücken sie das Material endlich raus", polterte die oppositionelle SPD rechtsstaatlich. "Wir brauchen das Material, um die Vorgänge rechtsstaatlich aufklären zu können", appellierte der damals neue grüne Justizsenator Till Steffen in der Bürgerschaft. Die Linke kam dem Anliegen nach und übergab das Videomaterial der Generalstaatsanwältin.

Doch jetzt muss man den Tatsachen ins Auge blicken: Ob Sozi-regiert, Schwarz-Schill, Schwarz allein oder jetzt mit grünem Beiwerk angemischt, staatliche Dienststellen, die gegen Polizeidelikte vorgehen müssen, tun sich sehr schwer - oder meistens gar nichts, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Denn der Interne Ermittler muss nach dem Intermezzo bei den Guten in die Truppe zurück, und die aufstrebende Staatsanwältin ist später vielleicht mal auf den Hilfspolizisten angewiesen, den sie jetzt auf die Anklagebank zu bringen hätte.

Was gebraucht wird, ist eine unabhängige Polizeibeauftragte, an die sich Opfer von Polizeiwillkür wenden können. Sie muss über Ausstattung und Kompetenzen verfügen, unabhängig vom Polizeiapparat gegen Polizeigewalt vorzugehen - auch wenn die Polizeigewerkschaften aufschreien.

Dieser Artikel ...

ist mir was wert!