Die Kläger gegen das umstrittene Sicherheitsgesetz warnten vor einem Präzedenzfall. Die Justizministerin erschien nicht, die Bundesregierung versteckte sich hinter einem jungen Professor.von CHRISTIAN RATH

Unklar, ob die Menschen anständig über die Maßnahmen informiert sind. Bild: dpa
"Herr Hirsch, kommen Sie ans Mikrofon, sonst wird Ihr Beitrag nicht aufgezeichnet", mahnte freundlich ein Verfassungsrichter. Aber will Burkhard Hirsch wirklich aufgezeichnet werden? Eigentlich war er ja nach Karlsruhe gekommen, damit künftig weniger überwacht und gespeichert wird. Doch dann lächelte er, ging zum Mikro und sagte: "Heute habe ich nichts dagegen, es ist ja für einen guten Zweck."
Die Linksliberalen Burkhard Hirsch, Gerhard Baum und weitere zwölf FDP-Politiker hatten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die seit zwei Jahren geltende Vorratsdatenspeicherung erhoben. Sie wollen nicht, dass alle Telefon- und Internetverbindungen vorsorglich registriert werden.
Ihre Mitklägerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, inzwischen Justizministerin, war allerdings wegen des Rollenkonflikts in Berlin geblieben. Beschwerdeführer waren außerdem 43 Bundestagsabgeordnete der Grünen und acht im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) organisierte Kläger um den Datenschützer Patrick Breyer.
"Die unbeobachtete und unbeobachtbare Kommunikation ist für die Demokratie unerlässlich", erklärte gestern Meinhard Starostik, der Anwalt des AK Vorrat, der auch die Massenbeschwerde formuliert hat, die von fast 35.000 Bürgern unterstützt wurde. "Der Staat soll den Bürger schützen, aber er muss ihn auch respektieren und darf ihn nicht ohne jeden Anlass wie einen potenziellen Straftäter behandeln", sagte Burkhard Hirsch.
Hirsch warnte vor einem "Dammbruch". Bald könnte auch der Kauf von Flug- und Bahntickets zwangsgespeichert werden, und die Mautdaten auf der Autobahn würden ebenso dauerhaft aufbewahrt wie Videoaufnahmen in Geschäften und auf Straßen. Hirsch gingen die Beispiele nicht aus, von der Ausleihe von Büchern bis zum Absenden von Briefen - alles könnte künftig vorratsgespeichert werden, um eventuelle Ermittlungen der Polizei zu erleichtern.
Dagegen hatte die Bundesregierung gestern einen schweren Stand. Für die eigentlich zuständige Justizministerin sprach ihre Staatssekretärin Birgit Grundmann. Doch diese wünschte sich nur neue "Erkenntnisse" und verteidigte die Vorratsdatenspeicherung mit keinem Wort. Damit stand der junge Berliner Rechtsprofessor Christoph Möllers als Vertreter der Regierung letztlich allein gegen drei Klägergruppen und die Mehrzahl der Sachverständigen.
"Der Regierung geht es nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung", argumentierte Möllers, sie wolle nur sicherstellen, dass Verbindungsdaten, die im Zeitalter der Flatratetarife nicht mehr zu Abrechnungszwecken gespeichert werden, der Polizei weiter zur Verfügung stehen. Entscheidend sei, dass nur im Verdachts- und Gefahrenfall auf die Daten zugegriffen wird.
Möllers erinnerte daran, dass Karlsruhe die Nutzung von Verbindungsdaten durch die Polizei bereits für verfassungskonform erklärt hat.
Peter Schaar, der Bundsesdatenschutzbeauftragte, kritisierte dies schon im Ansatz. "Wenn Daten nicht mehr gespeichert werden, ist das aus Sicht des Datenschutzes gut und sollte kein Anlass sein, nach einem Ersatz zu suchen." Constanze Kurz vom Chaos Computer Club erinnerte daran, dass die Positionsdaten von Mobiltelefonen noch nie zu Abrechnungszwecken gespeichert wurden. "Wer ein Handy mit sich führt, trägt damit stets eine Ortungswanze in der Tasche."
Auf der Richterbank war zunächst keine klare Tendenz erkennbar. Die Sozialdemokratin Christine Hohmann-Dennhardt fragte mehrfach, ob es für den Gesetzgeber überhaupt eine Grenze gebe, ab wann eine Vorratsdatenspeicherung unzulässig werde – und erhielt keine Antwort. Dagegen wollte der liberal-konservative Richter Michael Eichberger wissen, ob es denn nach zwei Jahren Vorratsdatenspeicherung nachweisbare Einschüchterungseffekte in der Bevölkerung gebe. Burkhard Hirsch konnte nur mit der Gegenfrage antworten, ob die Menschen überhaupt ausreichend darüber informiert seien.
Die Richter des Ersten Senats müssen nun entscheiden, ob die Speicherung grundsätzlich zulässig ist, wobei es allerdings europarechtliche Verwicklungen gibt. Außerdem werden sie prüfen, welche Behörden auf die Daten zugreifen können, ob die Daten bei den Providern sicher vor Missbrauch sind und ob die Telefon- und Internetfirmen für ihre Investitionskosten zu entschädigen sind. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.
Alles rechtens, sagten Behörden, als der verdeckte Ermittler "Simon Brenner" enttarnt wurde. Doch Akten zeigen: Der Spitzeleinsatz war heikel. Betroffene klagen. von N. M. Bust-Bartels

Mehrere Tausend behinderte Frauen sind einer Studie zufolge in Einrichtungen Opfer von sexualisierter Gewalt geworden. Jede fünfte Frau berichtete von körperlicher Misshandlung.

Im Schwerpunkt Überwachung legen wir ein besonderes Augenmerk auf die neuesten Auswüchse der Sammelwut und Kontrollgelüste von Staatsgewalt wie Konzernen. Und natürlich auf Datenpannen aller Art.
Foto: time. / photocase.com
Egal ob in Ost-, West-, Südeuropa oder in Kaschmir – überall ist es kalt. Verdammt kalt. Für viele Menschen ist das dramatisch und sogar lebensgefährlich. Aber die Kälte bringt auch Schönes und Erfreuliches.

77.000 Deutsche reisen jährlich auf die Malediven. Gerade herrschen Turbulenzen im Inselparadies: Soldaten schlagen Polizisten und die schlagen den Präsidenten. Am Ende geht nicht die Insel, sondern der Präsident unter.

Ob Ei, Mehl, Schuh oder Torte, schon so mancher Politiker wurde in der Vergangenheit Opfer einer Zuschauerattacke. Wer hat was abbekommen?

Einfach nur gebrauchte Computer verkaufen ist ja wohl langweilig. In diesem Laden in Österreich gibt es außerdem Palatschinken, einen schnelldrehenden Flohmarkt und seeeeehr viele Hinweisschilder. Irre!

Leserkommentare
19.12.2009 00:06 | RedAgent
Willkommen in der Deutschen Demokratischen Republik
18.12.2009 16:28 | Petra
Zitat: "... wollte der liberal-konservative Richter Michael Eichberger wissen, ob es denn nach zwei Jahren Vorratsdatenspei ...
17.12.2009 09:00 | Herr S. aus LB
Seien wir doch mal erlich: ...