Wie weiter im Fall Brender? Soll sich die SPD dem Vorstoß der Grünen anschließen und ein Normenkontrollverfahren in Karlsruhe anstreben? Die SPD ringt um ihre Haltung.von STEFFEN GRIMBERG

Beck will nicht, dass das Bundesverfassungsgericht die Staatsferne des ZDF überprüft. Bild: dpa
Nach dem Durchmarsch der Union beim ZDF ringt die SPD weiter um ihre Haltung. Heute tagt in Berlin die SPD-Medienkommission, deren Mitglieder einem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eher positiv gegenüberstehen. Nachdem die Union im ZDF-Verwaltungsrat aus politischen Gründen eine weitere Amtszeit von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender blockiert und damit die ZDF-Krise auf die Spitze getrieben hatte, soll Karlsruhe feststellen, ob die Staatsferne der ZDF-Gremien noch gegeben ist.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gilt dagegen als vehementer Gegner eines solchen Verfahrens. Er hatte schon am Freitag eine ganze Latte von Vorschlägen präsentiert, wie man ohne BVerfG die Zusammensetzung der ZDF-Gremien staatsferner gestalten könnte. Beck will dabei die Zahl der Parteienvertreter im ZDF-Fernsehrat von 12 auf 6 halbieren und der Bundesregierung ihre Sitze in Fernseh- und Verwaltungsrat ganz streichen. Die Länder-Ministerpräsidenten - darunter Beck und sein hessischer Rivale Roland Koch (CDU) - könnten weiterhin Mitglieder des Verwaltungsrats bleiben. Trotzdem dürfte eine Umsetzung der Vorschläge am Widerstand der Union scheitern.
Die Grünen hatten bereits vor zwei Woche angekündigt, das Verfassungsgericht anzurufen. Dafür brauchen sie allerdings die Stimmen von mindestens einem Drittel der Bundestagsabgeordneten. Die Linke würde mitziehen, da aber die FDP wegen Koalitionstreue auf Bundesebene derzeit ausfällt, kommt es zahlenmäßig auf die SPD an. Doch deren Parlamentarischer Geschäftsführer Thomas Oppermann verkündete schon mal munter, in der SPD-Fraktion gebe es für eine Klage "keine Neigung".
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Leserkommentare
07.12.2009 09:36 | Philippe Ressing
Es verwundert nicht, dass die SPD und Kurt Beck kein Interesse an einer verfassungsrechtlichen Klärung des ZDF-Staatsvertra ...