Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass eine Dauerüberwachung von Autobahnen gegen die Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, verstoße.

Stau auf der A 57 bei Köln. Bild: dpa
OLDENBURG dpa | Die Dauerüberwachung von Autobahnen per Video zur Ahndung von Verkehrsdelikten verstößt nach Auffassung des Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg gegen das Grundgesetz. Eine solche Überwachung greife schwerwiegend in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 1 und 2 der Verfassung dar, stellte das OLG in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss fest.
Das Gericht hob mit seiner Entscheidung ein Bußgeld des Kreises Osnabrück auf. Die Behörde wollte einem Autofahrer mit Dauervideoaufnahmen einen zu geringen Abstand zu einem vorausfahrenden Auto nachweisen. Das Beweismittel sei illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar, stellten die Richter fest.
Die Videoüberwachung verstoße auch gegen die Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, argumentierte der Senat für Bußgeldsachen (AZ.: Ss Bs 186/09). Der Beschluss des Oldenburger Gerichts hat eigenen Angaben zufolge Grundsatzcharakter, weil es die erste OLG-Entscheidung in einem solchen Fall sei.
Zwar hatte bereits im August das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage für Dauervideoüberwachungen gebe. Es habe aber ausdrücklich offen gelassen, ob Beweise aus solchen Videos verwertet werden dürften oder nicht, teilte eine Sprecherin des OLG mit. Bundesweit hätten Amtsgerichte diese Frage seitdem unterschiedlich beurteilt.
Sollte ein anderes OLG einen gleich gelagerten Fall anders bewerten, müsse der Bundesgerichtshof entscheiden. Rechtsmittel gegen den Oldenburger OLG-Beschluss gibt es nicht. "Das Urteil ist eine Bestätigung der schon bestehenden Praxis", sagte der Rechtsanwalt des ADAC Weser-Ems in Oldenburg, Frank-Roland Hillmann.
Bereits nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien bundesweit fast alle Bußgeldverfahren eingestellt worden. Die Frage sei, was nun mit den von den Bußgeldstellen angeschafften Überwachungsanlagen geschehen solle.
Hillmann zufolge zeichnen sie nun nicht mehr ständig auf, sondern ein Polizist starte und stoppe die Aufnahme jetzt, wenn er auf dem Überwachungsmonitor einen möglichen Abstandsünder ausmache.
Das Grundproblem aber bleibe, dass mit dieser Technik auch unverdächtige Autofahrer mit Gesicht und Nummernschild erfasst würden. Das verstoße seiner Ansicht nach gegen den Datenschutz und sei ebenfalls verfassungswidrig, betonte Hillmann. "Es geht niemanden etwas an, wann und zu welcher Zeit ich ohne gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen auf der Autobahn fahre."
Die Dauerüberwachungskameras waren vor allem auf Autobahnbrücken installiert worden. Vor dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts wurden die Autofahrer im Berufsverkehr gefilmt. "Die Bußgeldstellen konnten auf diese Art höchst effizient und sehr lukrativ massenhaft Verkehrsverstöße ermitteln", sagte Hillmann.
Alles rechtens, sagten Behörden, als der verdeckte Ermittler "Simon Brenner" enttarnt wurde. Doch Akten zeigen: Der Spitzeleinsatz war heikel. Betroffene klagen. von N. M. Bust-Bartels

Junge Unionspolitiker wollen Kinderlose mit einer Sonderabgabe bestrafen. Das geht sogar der Familienministerin zu weit – Kristina Schröder will lieber Anreize statt Abschreckung.

Im Schwerpunkt Überwachung legen wir ein besonderes Augenmerk auf die neuesten Auswüchse der Sammelwut und Kontrollgelüste von Staatsgewalt wie Konzernen. Und natürlich auf Datenpannen aller Art.
Foto: time. / photocase.com
Egal ob in Ost-, West-, Südeuropa oder in Kaschmir – überall ist es kalt. Verdammt kalt. Für viele Menschen ist das dramatisch und sogar lebensgefährlich. Aber die Kälte bringt auch Schönes und Erfreuliches.

77.000 Deutsche reisen jährlich auf die Malediven. Gerade herrschen Turbulenzen im Inselparadies: Soldaten schlagen Polizisten und die schlagen den Präsidenten. Am Ende geht nicht die Insel, sondern der Präsident unter.

Ob Ei, Mehl, Schuh oder Torte, schon so mancher Politiker wurde in der Vergangenheit Opfer einer Zuschauerattacke. Wer hat was abbekommen?

Einfach nur gebrauchte Computer verkaufen ist ja wohl langweilig. In diesem Laden in Österreich gibt es außerdem Palatschinken, einen schnelldrehenden Flohmarkt und seeeeehr viele Hinweisschilder. Irre!

Leserkommentare
07.12.2009 02:17 | „braver Bürger“ vs. „mündiger Bürger“
Ist doch alles bull shied machen wir uns doch nichts vor hier geht es doch nur ums kassieren und kontrollieren da ist Deuts ...
06.12.2009 13:28 | kein Jurist
Ich bin zwar kein Jurist, ich denke aber, dass das Blitzen auf anderen Grundlagen aufbaut. Es wird ja nur ausgelöst, wenn e ...
05.12.2009 12:20 | Holger
Menschen dürfen überall dauerüberwacht werden - Autos aber nicht. Deutsche Bürokratie par Excellence.