Das Schonvermögen soll erhöht werden, wenn es der Altersvorsorge dient. Vielen Frauen nützt diese Verbesserung jedoch nichts, denn sie haben kaum Geld zum Sparen.von SIMONE SCHMOLLACK

Mutter und Kind haben nichts vom verbesserten Hartz IV. Bild: day-walker/photocase
BERLIN taz | Shirin Eltigani ist sauer. Da ändert die schwarz-gelbe Bundesregierung die Regelungen zu Hartz IV zugunsten der BezieherInnen - und sie hat nichts davon. Die Berlinerin ist 30 Jahre alt, alleinerziehend mit drei Kindern (8, 4, 1) und seit fünf Jahren Hartz-IV-Empfängerin. Vom sogenannten Schonvermögen für BezieherInnen von Arbeitslosengeld II, das von derzeit 250 Euro auf 750 Euro erhöht werden soll, wenn es als Altersvorsorge angelegt ist, profitiert Shirin Eltigani nicht. "Ich habe nie etwas sparen können", sagt die Kellnerin.
Die Erhöhung des Schonvermögens sei geschlechterungerecht. Das beklagen zahlreiche Frauenverbände und Frauenrechtlerinnen. Auch zahlreiche Untersuchungen belegen das.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind nur etwas mehr als die Hälfte der EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II Frauen. Aber im Gegensatz zu Männern haben Frauen seltener die Chance, etwas für die Rente zurückzulegen. Frauen arbeiten öfter als Männer in prekären Jobs mit geringem Einkommen. Seit 1998 ist die Zahl der Teilzeitbeschäftigten um 39 Prozent gestiegen. Von den 6 Millionen Minijobs und von den 4,9 Millionen Menschen, die hauptberuflich in Teilzeit arbeiten, sind zwei Drittel Frauen. Und: Frauen sind sehr viel häufiger als Männer alleinerziehend. 91 Prozent aller Alleinerziehenden in Deutschland sind weiblich. Nach Angaben des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter beziehen 645.000 Alleinerziehende mit 980.000 Kindern unter 18 Jahren Hartz IV. Insgesamt leben 1,9 Millionen Kinder von Hartz IV.
"Das Problem ist offensichtlich", sagt Christel Riedel vom Deutschen Juristinnenbund: "Wenn schon nicht genügend Geld für den Alltag da ist, wie soll dann etwas für die Altersvorsorge übrig sein?"
"Beim Schonvermögen werden Frauen doppelt betrogen", sagt Renate Stark, Hartz-IV-Beraterin bei der Berliner Caritas: Frauen hätten ohnehin weniger Geld als Männer, aber wenn sie etwas besäßen, würden sie es anders anlegen: Sie legen es seltener für die eigene Rente an, sondern packen es aufs Sparbuch - als Ausbildungsversicherung für die Kinder. Hier greift das Schonvermögen nicht. Der dafür vorgesehene Freibetrag für verfügbares Vermögen von Hartz-IV-EmpfängerInnen liegt bei 150 Euro pro Lebensjahr. Demnach dürfte eine 30-Jährige 4.500 Euro auf ihrem Konto haben und würde trotzdem Hartz IV bekommen. "Aber reicht eine solche Summe für die Ausbildung eines Kindes?", fragt Renate Stark.
Frauen wie Shirin Eltigani würde es eher helfen, im Alltag mehr Geld zu haben. Das hat offensichtlich auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erkannt. Zumindest plant sie, den Kinderzuschlag zu erhöhen. Der Zuschlag soll Familien mit einem geringen Einkommen unterstützen; er berechnet sich nach Einkommen und Vermögen, beträgt aber höchstens 140 Euro. Derzeit wird er für rund 300.000 Kinder gezahlt. "Wir wollen den Zuschlag ausweiten, damit noch weniger Kinder auf Hartz IV angewiesen sind", sagte kürzlich die CDU-Ministerin. Sie will in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, der 2011 in Kraft treten soll.
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Leserkommentare
11.02.2011 18:03 | Fischer
So So mehr Geld aber nicht für Frauen die natürlich mal wieder besonders betroffen sind. ...
11.02.2011 18:03 | Manfred
Der Artikel ist keinen Schuss Pulver wert. Wenn diese Frau schon seit fünf Jahren Hartz-IV-Empfängerin ist, hätte sie bei d ...
11.02.2011 18:03 | A. Steinmann
Der Kinderzuschlag ist doch genauso eine Augenwischerei. Alleinerziehende Mütter bekommen ihn nur für ihre Kinder wenn dies ...