Der Amoklauf von Winnenden hat für den Vater des Amokläufers, Tim K., voraussichtlich ein juristisches Nachspiel. Weil er seine Waffen nicht verschlossen aufbewahrt hatte, habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Tim K.s Vater hatte die Waffen unsicher aufbewahrt. Bild: ap
STUTTGART dpa | Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich aller Voraussicht nach vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft werde auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erheben, teilte das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag mit.
Der 17-jährige Tim K. hatte mit einer Waffe seines Vaters, die im Schlafzimmer der Eltern frei zugänglich war, am 11. März in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen.
Das Justizministerium habe die Entscheidung am Mittwochabend zur Kenntnis bekommen. "Die Staatsanwaltschaft soll gegen den Vater Anklage erheben", sagte Ministeriumssprecher Stefan Wirz. Die Generalstaatsanwaltschaft war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft selbst wollte das Verfahren mit einem Strafbefehl beenden.
Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen wurde gegen den Vater von Tim K. wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen ermittelt. Der Vater gilt in dem Fall als Nebentäter. Der Grund: Er habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, indem er seine Waffe nicht wie vorgeschrieben verschlossen aufbewahrt hatte.
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Einfach nur gebrauchte Computer verkaufen ist ja wohl langweilig. In diesem Laden in Österreich gibt es außerdem Palatschinken, einen schnelldrehenden Flohmarkt und seeeeehr viele Hinweisschilder. Irre!

Leserkommentare
11.02.2011 18:02 | Ihr NameDieter Schmidt
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11.02.2011 18:02 | Floda Nashir
Schusswaffen gehören verboten! Schießen ist kein Sport, und Schützenvereine braucht niemand.
11.02.2011 18:02 | Evildick
Verständlich wie ich finde... auch er hatte es zwar sehr schwer, aber der amoklauf hätte mit verschlossener waffe VIELLEICH ...