Kommentar von ALKE WIERTH
Die geplante Abschaffung der Residenzpflicht ist ein erfreulicher Einstieg in die gemeinsame Politik der nun beide rot-rot regierten Nachbarländer Berlin und Brandenburg.
Die Residenzpflicht zwingt Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge bei Androhung von Strafe, den ihnen als Aufenthaltsort zugeteilten Bezirk oder Landkreis nicht ohne behördliche Genehmigung zu verlassen. Als Teil des Asylverfahrensgesetzes ist sie Bundesrecht.
Gerade in ländlichen Gebieten wie Brandenburg bringt sie oft handfeste Nachteile: Beratungsstellen oder kompetente FachanwältInnen sind so nur mit immer wieder einzuholender Erlaubnis erreichbar. Besuche bei bereits in Deutschland lebenden Freunden und Familienangehörigen oder Anlaufstellen der Community werden erschwert - und damit genau das Andocken bei denjenigen, die als integrative Brücke in die Mehrheitsgesellschaft dienen könnten.
Kein Wunder, dass Verstöße gegen die Residenzpflicht die Mehrzahl der Rechtsverstöße von Asylbewerbern darstellen. Das kann für diese böse Folgen haben: Wer auf diese Weise zum "Mehrfachkriminellen" wird, vermasselt sich als langjährig geduldeter Flüchtling etwa das Recht auf sicheren Aufenthalt nach der Altfallregelung.
Doch die Folgen der von Flüchtlingsorganisationen als Menschenrechtsverstoß bewerteten Residenzpflicht kommen manchen auch zupass: Bietet sich ihnen doch die Möglichkeit, auf die "hohe Kriminalitätsrate" von Flüchtlingen und Asylsuchern hinzuweisen.
Länder können diese aus Bundesrecht entstehende Schikane durch eigene Verordnungen aufheben, so das Ergebnis eines juristischen Gutachtens des Flüchtlingsrates Brandenburg. Schön wäre, wenn andere Länder dem Beispiel folgten - auf die Abschaffung auf Bundesebene darf derzeit wohl kaum gehofft werden.
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