Richter erlauben "Heiligen Krieg": Berliner Junge darf "Djehad" heißen
Jahrelang hat die Berliner Innenbehörde dagegen gekämpft, nun musste sie endgültig nachgeben: Der Name "Djehad" ist in Deutschland erlaubt, er gefährde nicht das Wohl des Kindes.
BERLIN dpa | Nach jahrelangem Streit kommt jetzt erstmals in Deutschland "Djehad" als männlicher Vorname ins Geburtenregister. Das Berliner Kammergericht hatte in letzter Instanz entschieden, dass der Vorname nicht verunglimpfend sei und auch nicht das Wohl des Jungen gefährde. "Die Verwaltung hat diese Entscheidung umzusetzen", teilte am Mittwoch die Behörde von Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit.
"Es gibt keine weiteren Schritte von unserer Seite, es ist definitiv Schluss", hieß es in der Verwaltung. Bislang hatte sich ein Standesamt in der Hauptstadt geweigert, die Namensurkunde auszustellen, weil "Djehad" "Heiliger Krieg" bedeute und in Deutschland seit dem 11. September 2001 stark negativ besetzt sei.
Dem folgte das Kammergericht nicht. Die Namenswahl sei unbedenklich, hatte das Gericht am Dienstag mitgeteilt. Djehad sei im Arabischen ein gebräuchlicher Vorname. Damit werde die Verpflichtung von Muslimen zum Einsatz für die Verbreitung des Glaubens unterstrichen. Daran ändere auch nichts, dass radikale Islamisten den Begriff für den bewaffneten Kampf gegen Ungläubige auch mit terroristischen Mitteln verwendeten.
Das Recht der Eltern zur Namenswahl könne nicht eingeschränkt werden. Auf ihre Motive bei der Wahl des Namens für den Nachwuchs komme es nicht an.
Die Behörde von Körting hatte Beschwerde eingelegt, weil bereits die Vorinstanzen zugunsten des Vaters entschieden hatten, der in der islamistischen Szene bekannt sein soll.
Immer wieder kommt es bundesweit zu Namens-Streitigkeiten. Nicht zugelassen sind beispielsweise Borussia wie der Name des Sportvereins, Heydrich wie der Name des SS-Funktionärs während der Nazi-Zeit oder Tom Tom wie die Marke eines Navigationsgerätes. Dagegen dürfen Eltern ihre Kinder Windsbraut (weiblich), Pumuckel (männlich), November (männlich und weiblich) oder Fanta (weiblich) nennen.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat ermittelt, dass heute mehr als 10 000 Rufnamen im Umlauf sind. Vor etwa 50 Jahren seien es noch etwa 1000 gewesen.
(Beschluss des Kammergerichts vom 30. Juni 2009 - Az. 1 W 93/07)
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 330 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert