Die Stadt Freiburg wollte öffentlichen Alkoholkonsum an den Wochenendnächten verbieten. Ein Gericht kippte die Verordnung. Anderswo aber existieren Trinkverbote längst. Richtig so?

Gefährlich und zu unterbinden? Bierkonsum im öffentlichen Raum. Bild: dpa
Um dem massiven Anstieg von Gewalttaten entgegenzuwirken, hat die Stadt Freiburg 2007 eine Verordnung erlassen, die Alkoholkonsum an öffentlich zugänglichen Orten während der Wochenendnächte verbietet. Dagegen klagte ein Jurastudent. Er bekam nun vom Verwaltungsgericht Baden-Württemberg recht. Das Gericht hat diese Verordnung für unverhältnismäßig und ungerechtfertigt erklärt und damit die Freiburger Verordnung gekippt.
Doch trotz dieses Urteils wird in mehr und mehr deutschen Städten über Alkohol- und Flaschenverbote im öffentlichen Raum debattiert. Teils sind sie bereits eingeführt, ohne dass es dagegen Protest gibt. So wurde auch am Berliner Alexanderplatz schon Ende 2008 ein solches eingeschränktes Alkohlverbot ausgesprochen.
Begründet werden diese Maßnahmen meist damit, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewendet werden sollen. In diesem Zusammenhang wird auch darüber nachgedacht, den nächtlichen Verkauf von Alkohol an Tankstellen und Kiosken zu verbieten.
Was meinen Sie: Sind solche Maßnahmen unverhältnismäßig? Ist das Urteil der baden-württembergischen Verwaltungsrichter ungerechtfertigt? Oder sind öffentliche Saufverbote sinnvoll?
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Leserkommentare
08.08.2009 17:31 | Andreas H.
@Bruno: ...
07.08.2009 19:11 | ole
Find ich gut, daß Köhler seine Sucht eingesteht... ...
07.08.2009 17:35 | DavidHasselhofkotztsichtot
Freiheit = Alkoholkonsum??? ...