Mehr Rechte für Bundestrojaner

Polizei soll an der Quelle lauschen

Nach einem Plan der Koalition sollen Ermittler in Zukunft verschlüsselte Internet-Telefonate mit Bundes-Trojaner abhören können.von CHRISTIAN RATH

FREIBURG taz Die große Koalition will das Abhören von Internet-Telefonaten zur Strafverfolgung erlauben. Dies kündigte am Wochenende der CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach an. Ein Gesetz soll im Bundestag noch vor der Wahl im September beschlossen werden.

Dass die Polizei die Telefone von Verdächtigen abhören darf, um Straftaten aufzuklären, ist nichts Neues. Zunehmend werden Telefonate aber nicht mehr über Telefonleitungen geführt, sondern im Internet über Anbieter wie Skype. Die Polizei klagt, sie könne Internet-Telefonate nicht beim Anbieter überwachen, weil sie verschlüsselt seien. Deshalb müsse sie an einem der Computer ansetzen, bevor das Gespräch verschlüsselt wird. Weil hier die Gesprächsquelle angezapft wird, spricht man von Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ).

Brisant ist die Quellen-TKÜ vor allem deshalb, weil hier die gleiche Spionagesoftware (Trojaner) benutzt wird wie bei der Onlinedurchsuchung. Bei der Quellen-TKÜ wird allerdings nur die laufende Telefon- und E-Mail-Kommunikation erfasst, während bei der Onlinedurchsuchung auch der Inhalt der Festplatte kopiert und via Internet an die Polizei übermittelt wird.

Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung Anfang 2008 erklärt, dass deren strenge Voraussetzungen - Einsatz nur bei Gefahr für Freiheit, Leib und Leben - nicht für die Quellen-TKÜ gelten. Es müsse aber technisch und rechtlich "sichergestellt" sein, dass der Trojaner nur auf laufende Kommunikation zugreift. Seitdem ist umstritten, ob die Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung ausdrücklich erwähnt werden muss. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat bereits einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen, den die Koalitionsfraktionen vor der Wahl noch schnell nützen können. Zypries' Text lehnt sich an die Regelung im jüngst novellierten BKA-Gesetz an. Die dortige Befugnis beschränkt sich allerdings auf die Terrorprävention. Nach dem Zypries-Entwurf wäre die Quellen-TKÜ künftig selbst zur Aufklärung mittelschwerer Straftaten wie Betrug und Geldwäsche möglich - immer, wenn auch das Telefon abgehört werden dürfte.

Wie bei der Onlinedurchsuchung stellt sich auch bei der Quellen-TKÜ die Frage, wie der Trojaner auf den Rechner kommt. Möglich wäre dies zum Beispiel durch präparierte E-Mail-Anhänge. Dagegen soll es keine heimlichen Einbrüche in die Wohnung geben, um den Computer zu manipulieren, sagte gestern ein Sprecher des Justizministeriums der taz.

Solange das Verfassungsgericht nicht über die BKA-Novelle entschieden hat, will Zypries für die Strafverfolgung weder die Onlinedurchsuchung einführen noch die Nutzung der Ergebnisse von präventiven Onlinedurchsuchungen erlauben.

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