Der Berliner Senat kann im Streit um den Religionsunterricht an Schulen gelassen bleiben.von GEREON ASMUTH
Alljährlich am zweiten Donnerstag nach Pfingsten ziehen Hunderte in bunten, wallenden Kleidern rund um den Gendarmenmarkt. Sie folgen einem güldenen Gefäß, in dem sich Esspapier befindet. Gestern war es wieder so weit. Fronleichnamsprozession nennt sich das Schauspiel. An ihm lässt sich vortrefflich erklären, worum sich der Streit um den Religionsunterricht an Schulen tatsächlich dreht.
Im katholischen Religionsunterricht würde gelehrt, dass es sich bei dem angebeteten Brotersatz um den lebendigen Leib Christi handelt. Protestanten würden die Ansicht vertreten, dass die Oblate eher ein Symbol für den Leib Christi sei. Im Ethikunterricht wiederum würde verkündet, dass es neben diesen beiden noch ganz andere Auffassungen gibt. Und dass man diesen je nach Gusto Glauben schenken kann - oder auch nicht.
Die Kirchen wollen nun per Volksentscheid durchsetzen, dass Schüler ausschließlich den von ihrer jeweiligen Sichtweise geprägten Unterricht besuchen dürfen. Denn sie fürchten zu Recht, dass nur wenige Schüler Lust verspüren, sich nach der Ethikstunde noch zusätzlich mit christlicher Lehre beweihräuchern zu lassen.
Doch der Senat muss einen religiös geprägten Wahlkampf nicht fürchten. Im Gegenteil. Er könnte, vom Glauben an die Richtigkeit des überreligiösen Ethikunterrichtes überzeugt, darauf vertrauen, dass dieser bei einer Volksabstimmung auch den Segen der rational denkenden Basis bekäme.
Das Fronleichnamsfest geht übrigens auf eine belgische Nonne zurück, die im Jahr 1209 eine dunkle Stelle auf dem Mond erblickte und daraus unzweifelhaft schloss, dass ein Fest zum heiligen Altarsakrament fehle.
Astronomie an Schulen kann auch nicht schaden.
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