Ostblock vs. Bloodhound Gang: Einreiseverbot nach Flaggen-Gate

Nachdem sich der Bassist die russische Flagge durch den Schritt gezogen hatte, darf die Bloodhound Gang fünf Jahre nicht ins Land. Auch die Ukraine erteilt einen Einreisestopp.

Die russische Flagge im Schritt, die ukrainische vollgepisst: Jared Hasselhoff, Bassist der Bloodhound Gang. Bild: reuters

MOSKAU dpa | Nach der „Schändung“ der russischen Nationalfahne während eines Konzerts haben die Behörden in Moskau die US-Band Bloodhound Gang mit einem fünfjährigen Einreiseverbot belegt. Der für die Grenzsicherung zuständige Inlandsgeheimdienst FSB bestrafe damit das „beschämende Verhalten“ von Bassist Jared Hasselhoff (41), der sich auf der Bühne eine russische Flagge durch den Schritt gezogen und den Namen von Kremlchef Wladimir Putin gerufen hatte.

Das sagte Oleg Molodijewski vom Migrationsdienst am Freitag der Agentur Interfax zufolge. Zuvor hatte bereits die Ukraine Hasselhoff mit Einreiseverbot belegt, nachdem er während eines Konzerts auf eine ukrainische Flagge uriniert hatte.

Zu den umstrittenen Aktionen war es vor einer Woche bei zwei Auftritten in der Ex-Sowjetrepublik gekommen. Als die Band danach nach Russland einreiste, untersagten ihnen die dortigen Behörden einen Auftritt und drängten sie zur sofortigen Abreise.

Unterdessen drohen Stars künftig wegen zunehmender bürokratischer Hürden einen Bogen um Russland zu machen. In einem Offenen Brief an Putin hätten Konzertagenturen des Landes gefordert, internationalen Künstlern Auftritte nicht durch Visa-Prozeduren und eine besondere Arbeitserlaubnis zu erschweren, berichtete die Zeitung "Iswestija".

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.